Evangelische Ratsvorsitzende will Gott nicht mit Genderstern

"Gott kann nicht auf ein Geschlecht festgelegt werden"

Die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Annette Kurschus, sieht keinen persönlichen Grund, das Wort "Gott" zu gendern. Auch zu möglichen Gottesdiensten unter der "2G"-Regelung äußerte sie sich in einem Interview.

Annette Kurschus / © Harald Oppitz (KNA)
Annette Kurschus / © Harald Oppitz ( KNA )

"Gott kann nicht auf ein Geschlecht festgelegt werden. Diese Offenheit wird schon in der Bibel deutlich", sagte sie im Interview der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung".

Luther habe die hebräische Bezeichnung JHWH mit den vier Großbuchstaben HERR übersetzt, was für viele Bibelleser ein Hinweis auf die Männlichkeit Gottes sei. Es gelte aber: "Das meint bei Luther keinen Mann, sondern das ist eine genderübergreifende Machtansage", sagte die Präses der evangelischen Kirche von Westfalen. Die Anrede "Gott" sei aus ihrer Sicht aber offen genug. Katholische Jugendverbände hatten Überlegungen veröffentlich, das Wort "Gott" mit Gendersternchen oder Genderkreuzchen zu verwenden.

Auf die Frage, ob sie in ihren Texten gendern werde, sagte Kurschus: "Ich variiere und experimentiere. In der Regel kombiniere ich weiterhin die weibliche und die männliche Ansprache. Inzwischen benutze ich auch manchmal das Sternchen, mache also eine kurze Pause beim Sprechen." Wichtig sei ihr, dass sie durch ihre Anrede niemanden ausschließe.

Auch bei Gottesdiensten 2G denkbar

Kurschus hält es unterdessen für möglich, dass Ungeimpfte von Gottesdiensten ausgeschlossen werden. Von ihrem Auftrag her sei die Kirche für alle Menschen da, sagte Annette Kurschus weiter. "Das ist in der derzeitigen Lage der Pandemie nicht leicht durchzuhalten." Derzeit setze die Kirche auf die bewährten Hygienekonzepte und vielerorts auch auf 3G. "Sollte sich die Lage dramatisch zuspitzen, müssen wir auch über 2G nachdenken."

Suizidbeihilfe in Grenzsituationen möglich

In der Debatte um Suizidbeihilfe hält die neue Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland eine Suizidbeihilfe in evangelischen Einrichtungen in "absoluten Ausnahmesituationen" und "einzelnen Grenzsituationen" für denkbar.

Grundsätzlich gelte, dass der assistierte Suizid "kein reguläres Angebot in unseren Einrichtungen" sein könne, sagte die Präses der Evangelischen Kirchen von Westfalen. "Darauf muss sich jeder Mensch verlassen können, der sich einer kirchlichen oder diakonischen Einrichtung anvertraut."

Es gebe aber Situationen, in denen das Leben so unerträglich werde, dass es ein Mensch beim besten Willen nicht mehr aushalten könne, so die Ratsvorsitzende weiter. "Ich spreche von absoluten Ausnahmesituationen, in denen jede seelsorgliche und psychologische Begleitung, jede Form der menschlichen Fürsorge, auch jede Form der hoch entwickelten palliativen Medizin an ihr Ende kommen." In solchen Situationen halte sie es für eine christliche Pflicht, "den Menschen, der nicht mehr leben kann, auch in seinem verzweifelten Sterbewunsch nicht im Stich zu lassen."

Im Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung gekippt. Die Selbsttötung gehöre zum Recht auf Selbstbestimmung, so die Karlsruher Richter. Das schließe auch die Hilfe Dritter ein. Die katholische Kirche lehnte daraufhin Suizidbeihilfe in ihren Einrichtungen kategorisch ab.

Einzelne evangelischen Theologen erklärten hingegen, ein professionell assistierter Suizid sollte auch in kirchlichen Heimen und Krankenhäusern möglich sein. Dem widersprachen der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, der frühere Ratsvorsitzende Wolfgang Huber sowie der frühere Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Peter Dabrock.

Sie mahnten, dass der Suizid nicht eine Normalform des Sterbens werden dürfe.

Kurschus hatte nach ihrer Wahl zur Ratsvorsitzenden angekündigt, sie wolle den "Schutz des Lebens" ins Zentrum ihrer Tätigkeit stellen.

Auf die Frage, ob sie Änderungsbedarf bei der rechtlichen Regelung der Abtreibung sehe, sagte sie, in einer Schwangerschaft gehe es "nie nur um einen Körper, sondern um zwei Leben". Die schwangere Frau und der Embryo seien sind untrennbar miteinander verbunden. Zugleich sei die Schwangere in soziale Bezüge eingebunden. "In dieser Gemengelage können Dilemmata entstehen. In aller eindeutigen Option für das Leben geht es darum, auch existenzielle Konflikte, die im Leben entstehen, ernst zu nehmen."

Christliche Identität Europas nicht bedroht

Schließlich wendet sich Kurschus gegen Ängste, dass die christliche Identität Europas durch die Einwanderung von Muslimen gefährdet wird.

"Unser christlicher Glaube gerät nicht durch die Begegnung mit anderen Religionen in Gefahr. Wir sollten ihn klar erkennbar leben", sagte sie im Interview. "Das Christentum geht nicht unter, weil unsere Gesellschaft vielfältiger wird." Die Angst um das sogenannte christliche Abendland treffe sie darüber hinaus eher bei Menschen an, die "in den Inhalten des Christentums wenig sattelfest sind."

Die Ratsvorsitzende verteidigte das kirchliche Engagement bei der Seenotrettung. Zwar lasse sich nicht gänzlich ausschließen, dass davon auch Schleuser profitierten und Flüchtlinge angelockt würden.

Allerdings sprächen etliche Studien gegen den Pull-Effekt. "Der befürchtete Nebeneffekt darf kein Anlass sein, mit dem Einsatz für Menschlichkeit und der konkreten Hilfe aufzuhören." Zentral seien aber eine abgestimmte Migrationspolitik und legale und sichere Zugangswege nach Europa.


Quelle:
KNA