Regierung hält am Verbot von Eizellspende fest

Gespaltene Mutterschaft

Können sich zwei Frauen die Mutterschaft teilen – darf ein Kind eine genetische und eine andere biologische Mutter haben? Nein, sagt die Bundesregierung. Das sei nicht im "Interesse des Kindeswohls". 

Hier werden Eizellen auf ihre Qualität geprüft (dpa)
Hier werden Eizellen auf ihre Qualität geprüft / ( dpa )

Die Bundesregierung will an dem im Embryonenschutzgesetz verankerten Verbot der Eizellspende festhalten. Mit der Grundsatzentscheidung von 1991 habe der Gesetzgeber "im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft" gewährleisten wollen, heißt es in einer am Freitag veröffentlichten Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion.

Die FDP setzt sich für eine Freigabe der Eizellspende und der nicht-kommerziellen Leihmutterschaft ein.

Mutterschaft soll eindeutig bleiben

Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten, hieß es in der Begründung der Bundesregierung.

"Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindeswohls befürchten."

Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. "Im Gegensatz zu der risikoarmen Samenspende ist die Verfügbarmachung von Eizellen ein komplizierter Prozess mit erheblicher Eingriffstiefe, der physisch und psychisch für die Spenderin belastend und mit medizinischen Risiken verbunden sein kann", heißt es weiter.

Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Beim Verbot der Eizellspende sei der Gesetzgeber hingegen davon ausgegangen, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne.


Quelle:
KNA