Leihmütter - Verträge sind in Deutschland sittenwidrig

 (DR)

Verträge über Leihmutterschaften sind in Deutschland sittenwidrig und damit nichtig. Die Vermittlung von Leihmüttern ist nach dem Adoptionsvermittlungsgesetz strafbar. Außerdem verbietet das Embryonenschutzgesetz Ärzten, bei potenziellen Leihmüttern "eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen".

Deutsche Paare machen sich aber nicht strafbar, wenn sie in Ländern wie der Ukraine oder den USA eine Leihmutter in Anspruch nehmen. Indien verbietet für Ausländerinnen eine Leihmutterschaft. Die Leihmutter ist mit dem Embryo, der ihr übertragen worden ist, genetisch nicht verwandt. Sie trägt das Kind lediglich aus. (dpa/Stand 29.08.16)