Gericht in Dijon weist ihren Antrag ab

Keine Sterbehilfe für Französin

Das Schicksal einer schwerkranken Frau hatte landesweit Betroffenheit und eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe in Frankreich ausgelöst. Ein Gericht hat nun ihre Klage auf Genehmigung aktiver Sterbehilfe abgewiesen.

 (DR)

Das Anliegen sei mit den geltenden Gesetzen nicht vereinbar, urteilten die Richter nach Angaben französischer Rundfunksender vom Montag. Sie folgten damit dem Antrag des Staatsanwalts. Die 52-jährige Lehrerin leidet den Berichten zufolge an einer extrem seltenen Tumorerkrankung, die unheilbar ist und erhebliche Entstellungen im Gesicht verursacht. Die Krankheit verursache unerträgliches und grausames Leiden, erklärte die Frau Ende Februar im Fernsehen.

Bereits vor dem Urteil hatte die Mutter dreier Kinder erklärt, sie werde keine Berufung einlegen. Indirekt kündigte sie gleichzeitig an, Selbstmord zu begehen oder im Ausland um Sterbehilfe nachzusuchen. Wörtlich sagte sie am Wochenende in einem Telefoninterview, sie wisse inzwischen, wie sie sich besorgen könne, was sie brauche; wenn sie es nicht in Frankreich erhalte, werde sie es sich im Ausland beschaffen.

Das Schicksal der Frau hatte landesweit Betroffenheit und eine neue Debatte über aktive Sterbehilfe ausgelöst. Staatspräsident Nicolas Sarkozy bot der Frau an, sich von den besten Experten des Landes untersuchen zu lassen. Die Patientin lehnte dies ab, weil ihr Gesundheitszustand einen Transport nach Paris nicht zulasse.

Keine Gesetzesänderung geplant
Mehrere Regierungsmitglieder erklärten am Wochenende, am bestehenden Verbot aktiver Sterbehilfe solle nichts geändert werden. Entsprechend äußerten sich Gesundheitsministerin Roselyne Bachelot, Menschenrechts-Staatssekretärin Rama Yade und Städtebauministerin Christine Boutin. Kardinal Philippe Barbarin von Lyon bekräftigte, niemand habe das Recht, einem anderen das Leben zu nehmen. Er warnte davor, aus dem spontanen Gefühl heraus Änderungen an den Gesetzen vorzunehmen.

Frankreich hatte 2005 ein Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet.
Aktive Sterbehilfe bleibt danach auch weiter eine Straftat. Präzise Regelungen enthält es aber für Fälle, in denen eine Behandlung unheilbar Kranker eingestellt wird. Ärzte dürfen die Behandlung Sterbenskranker einstellen oder begrenzen, wenn der Patient dies wünscht.