Generalvikar kritisiert Maßnahme in El-Kaida-Prozess

Beugehaft für Gefängnisseelsorger

Im Düsseldorfer El-Kaida-Prozess hat das Oberlandesgericht eine sechsmonatige Beugehaft gegen einen katholischen Gefängnis-Seelsorger angeordnet. Der Geistliche aus dem Erzbistum Köln hatte in dem Terror-Prozess die Aussage verweigert. Der Seelsorger legte gegen die Beugehaft Beschwerde ein.

 (DR)

Im Düsseldorfer El-Kaida-Prozess hat das Oberlandesgericht eine sechsmonatige Beugehaft gegen einen katholischen Gefängnis-Seelsorger angeordnet. Der Geistliche aus dem Erzbistum Köln hatte in dem Terror-Prozess die Aussage verweigert. Der Seelsorger legte gegen die Beugehaft Beschwerde ein. Bis zu einer Entscheidung durch den Bundesgerichtshof wurde der Vollzug ausgesetzt. Im domradio-Interview erläutert Dr. Thomas Fleischer, stellvertretender Pressesprecher des Oberlandesgerichts Düsseldorf, die Hintergründe.

Der Geistliche hatte sich der Sprecherin zufolge geweigert, Auskunft über eine Adressensuche im Internet für einen der Angeklagten zu geben. Dabei berief er sich auf das Zeugnisverweigerungsrecht. Nach Ansicht der Richter gehören Internet-Recherchen jedoch nicht zu den Aufgaben eines Seelsorgers.

Das Erzbistum Köln hatte nach eigenen Angaben keine Einwände gegen eine Aussage des Seelsorgers und erteilte ihm daher eine entsprechende Genehmigung. Über die Grenzen des Zeugnisverweigerungsrechts müsse jedoch im Einzelfall entschieden werden, und dies könne nur der jeweilige Seelsorger selbst tun, erklärte Generalvikar Dominik Schwaderlapp in Köln.

Er kritisierte indirekt die angeordnete Beugehaft. Bei der Frage, was zur Seelsorge gehöre und was nicht, sollte der Gefängnis-Seelsorge mit "besonderer Sensibilität" begegnet werden, erklärte Schwaderlapp. "Genau dies ist der Grund dafür, dass Seelsorger sich in seelsorglichen Angelegenheiten auf das Zeugnisverweigerungsrecht berufen dürfen."

In Düsseldorf stehen drei mutmaßliche El-Kaida-Mitglieder vor Gericht. Die Anklage wirft ihnen unter anderem Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung vor.