Gegner erwirken Entscheidung gegen die militärische Nutzung der Kyritz-Ruppiner Heide

Bye Bye, Bombodrom

Die Bundeswehr darf den Truppenübungsplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide im Norden Brandenburgs nicht militärisch nutzen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob am Dienstag die Entscheidung des Verteidigungsministeriums zur sofortigen Inbetriebnahme des so genannten Bombodroms bei Wittstock auf. Im domradio freut sich Pfarrer Benedikt Schirge über den Erfolg: "Wir sind nach dem Urteil in freudiger Stimmung nach Hause gefahren. Wenn hier etwas schwarz auf weiss ankommt dann wird es bei uns eine große Feier geben, auf die wir uns immerhin schon 15 Jahre freuen dürfen."

 (DR)

Die 3. Kammer gab damit drei Musterklagen statt. Die Vorsitzende Richterin Beate Vondenhof begründete die Entscheidung mit einer fehlerhaften Abwägung der Interessen der betreffenden Kläger.

Im überfüllten Gerichtssaal brach nach der Urteilsverkündung Beifall aus. Das Verteidigungsministerium nahm das Urteil zunächst zur Kenntnis und prüft weitere juristische Schritte. Die Bombodrom-Gegner forderten Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) auf, die Pläne zur militärischen Nutzung der Heidelandschaft aufzugeben.

Die Luftwaffe will den früheren sowjetischen Truppenübungsplatz für 1700 Einsätze pro Jahr nutzen. Dabei sollen das 12 000 große Übungsgelände sowie umliegende Gemeinden teilweise in einer Höhe von nur 150 Meter überflogen werden. Gegen die Pläne wehren sich seit Jahren zahlreiche Bürgerinitiativen, Gemeinden und Unternehmen. Dem Verwaltungsgericht Potsdam liegen 20 Klagen gegen eine im Jahr 2003 vom Bundesverteidigungsministerium erteilte Betriebserlaubnis für das Areal vor. Bei einer Anhörung aller Prozessbeteiligten im Mai waren drei Musterklagen für die mündliche Verhandlung ausgewählt worden.

Nach Ansicht der Richter hat das Verteidigungsministerium mit seiner Betriebserlaubnis nicht die Anforderungen an eine planerische Entscheidung erfüllt. Es seien unzumutbare Lärmbelastungen für die betroffenen Gemeinden zu befürchten, betonte Vondenhof. Im Falle der Gemeinde Lärz seien zudem infolge von Steig- und Tiefflügen höhere Lärmbelastungen zu erwarten als ein Gutachten im Jahr 2003 prognostiziert habe. Das lege ein neues Gutachten nahe, das die Bundeswehr noch im Juli vorgelegt habe.

Der Inspekteur der Luftwaffe, Klaus-Peter Stieglitz, betonte zuvor in der mündlichen Verhandlung erneut die Notwendigkeit zur militärischen Nutzung des Geländes. Der Platz werde dringend zur Ausbildung der Luftwaffe benötigt. Kein anderer Platz in Deutschland sei aufgrund seiner Lage und Größe so gut geeignet wie der Truppenübungsplatz bei Wittstock.

Der Anwalt des Ministeriums, Carsten Bethke, unterstrich, dass die Lärmbelastungen für die umliegenden Gemeinden durchaus zumutbar seien. In keinem Fall werde die Schwelle für mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen erreicht. Zudem sei die Entscheidung zur Nutzung des Übungsplatzes sorgfältig abgewogen worden. Die Gemeinde Lärz bemängelte die Abwägung. Es gebe keine gesetzlichen Planungsgrundlagen, betonte Anwalt Reiner Geulen. Er fügte hinzu, die betroffenen Menschen hätten in den vergangenen Jahren in den einzigen Zukunftszweig der Region investiert: den sanften Tourismus.

Der zweite Anwalt der Gemeinde Lärz, Gero Klinger, betonte nach der Urteilsverkündung: "Verteidigungsminister Jung muss nun endlich die törichten Pläne für das Bombodrom aufgeben." Die Region brauche Klarheit und dürfe nicht noch mehr Jahre hingehalten werden. Das Verteidigungsministerium habe in dieser Angelegenheit bereits 23 Gerichtsverfahren verloren.

Auch Brandenburgs Staatskanzleichef Clemens Appel forderte das Verteidigungsministerium auf, die Pläne aufzugeben. Es gebe jetzt eine Hauptsacheentscheidung gegen das Bombodrom. Das müsse respektiert werden.