Urteilsbegründung im Prozess gegen Ex-Papst-Banker eingereicht

Fünf Monate nach dem Urteil

Nahezu fünf Monate nach dem aufsehenerregenden Urteil gegen den früheren Vatikanbank-Chef Angelo Caloia und seinen Mitangeklagten Gabriele Liuzzo liegt die Urteilsbegründung vor. Sie ist am Freitag offiziell eingereicht worden.

Über den Dächern vom Rom / © Michal Ludwiczak (shutterstock)
Über den Dächern vom Rom / © Michal Ludwiczak ( shutterstock )

Dies teilte der Vatikan mit. Ebenso eingereicht wurde demnach die Begründung für das Berufungsurteil gegen Liuzzo, das die Beschlagnahmung von nahezu 30 Millionen Euro festgelegt hatte. Weitere Details teilte der Vatikan nicht mit.

Im Januar war erstmals überhaupt im Vatikan nach einem dreijährigen Verfahren eine Spitzenfigur wegen Finanzdelikten schuldig gesprochen worden. Caiola und sein Mitangeklagter Liuzzo wurden zu einer Freiheitsstrafe von je acht Jahren und elf Monaten verurteilt. Hinzu kamen Geldstrafen von je 12.500 Euro sowie das Einziehen bereits beschlagnahmter Geld- und Schadenersatzforderungen von rund 20 Millionen Euro.

Immobilienverkäufe unter Marktwert

Die Verurteilten hatten angekündigt, gegen das Urteil in erster Instanz in Berufung zu gehen. Zudem ist eine Auslieferung an den Vatikan durch die italienischen Behörden nahezu ausgeschlossen. Eine Haftstrafe für die hochbetagten Caloia und Liuzzo ist daher unwahrscheinlich.

Caloia war von 1989 bis 2009 Präsident des als Vatikanbank bekannten "Instituts für die religiösen Werke" (IOR). Bei den Vorwürfen gegen den Bänker und seine Mitstreiter ging es um die Veräußerung von 29 Immobilien der Vatikanbank und der von ihr kontrollierten "Societa per gestioni di immobili Roma" (SGIR) in den Jahren 2002 bis 2007 - Liegenschaften vor allem in Rom, Mailand und Genua, ein Großteil des Gebäudebesitzes des IOR.

Der Verkauf erfolgte unter Marktwert und über ein Konstrukt ausländischer Firmen. Caloia und sein Rechtsberater Liuzzo bereicherten sich dabei nach Auffassung der Justiz um 59 Millionen Euro.


Angelo Caloia / © Osservatore Romano (KNA)
Angelo Caloia / © Osservatore Romano ( KNA )
Quelle:
KNA