Frau vererbt 420.000 Euro an Freiburger Münsterbauverein

Tiefe Verbundenheit zum Bauwerk

Der Münsterbauverein erhält für sein Wirken ein hohes Erbe. Eine verstorbene Freiburgerin hinterlässt 420.000 Euro, die nun für Baumaßnahmen verwendet werden - teils in luftigen Höhen. Sie bekommt dafür eine Gravur auf einer Tafel.

Freiburger Münster / © Simon Dux Media (shutterstock)

Die Freiburgerin Gertrud Elisabeth Burkart hinterlässt dem Münsterbauverein 420.000 Euro. Das Erbe solle in aktuelle Baumaßnahmen fließen, teilte der Münsterbauverein am Dienstag in Freiburg mit. Burkart wollte ihr Vermögen einem guten Zweck hinterlassen und war begeistert davon, einen Beitrag zum Erhalt des Münsters leisten zu können, wie ihr rechtlicher Betreuer Robert Weinrich berichtete. 

Freiburger Münster / © C. Nass (shutterstock)

"Ihr letzter Ausflug führte sie ins Münster. Ich habe Frau Burkart mit dem Rollstuhl in ein Seitenschiff gefahren. Dort wollte sie für sich sein", sagte er.

1939 in Freiburg geboren, verstarb Burkart im Jahr 2020 kinderlos. Die Abwicklung des Erbes sei nun abgeschlossen worden, hieß es. Die Verstorbene hat laut Weinrich im Münster eine tiefe Verbundenheit zum Bauwerk gespürt, in dem sie auch als Chorsängerin gesungen hatte. Den Lebensabend verbrachte sie im Wichernhaus-Pflegeheim.

Tafel am Münster erinnert an Verstorbene

Ihr Erbe soll für Maßnahmen am sogenannten Oktogon genutzt werden. Diese achteckige Turmkonstruktion befindet sich in etwa 40 bis 70 Meter Höhe. Das Münster gilt als bekanntestes Freiburger Wahrzeichen. Sein Bau begann um das Jahr 1200.

Mehr als drei Millionen Euro jährlich benötigt der Münsterbauverein nach eigenen Angaben für den Erhalt des Freiburger Münsters. Weniger als die Hälfte des Geldes stamme aus Zuwendungen von Stadt, Land und Kirche, der Rest seien Spenden, Mitgliedsbeiträge, Stiftungen - und Vermächtnisse. "Jeder Beitrag hilft", konstatierte die Vereinsvorsitzende Martina Feierling-Rombach. Gedankt werde Burkart durch eine Gravur auf einer Tafel am Münster, so bleibe sie auch nach dem Tod mit dem Bauwerk in Verbindung.

Quelle:
KNA