Forderung nach neuem Religionsverfassungsrecht

Breite Debatte notwendig

Ein neues Verhältnis zwischen Staat, Gesellschaft und Religionsgemeinschaften fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft "Säkulare Grüne". Staatliche Stellen hätten häufig die Haltung, dass es sie nichts angehe, hieß es.

Säkulare Grüne wollen Religionsverfassungsrecht ändern / © Chaz Muth (KNA)
Säkulare Grüne wollen Religionsverfassungsrecht ändern / © Chaz Muth ( KNA )

Mitbegründer und Sprecher Jürgen Roth äußerte sich am Mittwoch im Deutschlandfunk. Auf diese Weise seien in der Vergangenheit "Dunkelkammern" entstanden, in denen etwa Missbrauch leichter möglich gewesen sei, sagte er.

Die Parteigruppierung stelle diese staatliche Haltung grundsätzlich in Frage. Roth verwies auf den Koalitionsvertrag, der die Schaffung eines neuen Religionsverfassungsrechts vorsieht. Er sei zuversichtlich, dass es bald zu einer breiten Debatte darüber kommen werde.

"Warum gibt es hier eine Sonderstellung?"

Das Thema betreffe viele Aspekte, etwa die historisch bedingten Staatsleistungen an die Kirchen, ihr eigenes Arbeitsrecht oder die Kirchensteuer, zu deren Abschaffung die "Säkularen Grünen" jüngst ein Positionspapier vorgelegt haben. Kirchen und Religionsgemeinschaften würden anders behandelt als etwa die Gewerkschaften oder zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Rote Kreuz, kritisierte Roth: "Warum gibt es hier eine Sonderstellung?"

Staatsleistungen an die Kirchen

Viele katholische Bistümer und evangelische Landeskirchen erhalten aus historischen Gründen regelmäßig Geld von Bundesländern. Die meisten dieser sogenannten Staatsleistungen gehen zurück auf das Jahr 1803: Damals wurden zahlreiche Kirchengüter auf der rechten Rheinseite enteignet und verstaatlicht. Nutznießer waren deutsche Reichsfürsten, die damit für Gebietsverluste an Frankreich auf der linken Rheinseite entschädigt wurden.

Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio (shutterstock)
Symbolbild: Kirche und Finanzen / © Freedom Studio ( shutterstock )

In Deutschland haben die Kirchen das in der Verfassung verankerte Recht, von ihren Mitgliedern Abgaben (Kirchensteuern) zu erheben. Diese Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Die Höhe richtet sich in der Regel nach der Einkommenssteuer. Die Kirchensteuer wird vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Aufwand rund drei Prozent des Gesamtaufkommens.

Kritik an "Blockadehaltung" der Kirchen

Die Arbeitsrechtsbedingungen für die weit mehr als eine Million Mitarbeiter der Kirchen und ihrer Wohlfahrtsverbände in Deutschland unterscheiden sich stark von denen anderer Arbeitnehmer, weil das Grundgesetz Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechte einräumt.

Hier sehe er eine Diskriminierung der Beschäftigten bei kirchlichen Betrieben, sagte Roth. Die Regierung sei gefordert, das Betriebsverfassungsgesetz und die Antidiskriminierungsgesetze entsprechend anzupassen. Er könne sich zudem vorstellen, dass auch die Kirchen sich mit dem Thema befassten "und ihre bisherige Blockadehaltung aufgeben", so der Politiker.

Quelle:
KNA