Missbrauchsopfer bemängeln Verfahren für Anerkennungsleistungen

Forderung einer staatlichen Aufsicht

Schmerzensgeld und Entschädigungen für Opfer sexueller Gewalt in der katholischen Kirche müssen von staatlicher Seite überprüft werden. Das Aktionsbündnis Betroffeneninitiativen hat sich mit einem Offenen Brief an die Politik gewandt. 

Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht (KNA)
Plakat mit der Aufschrift Fragt die Betroffenen (Archiv) / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Mehrere Vertreter des Aktionsbündnisses Betroffeneninitiativen kritisieren in dem Schreiben, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt, vor allem das Verfahren zur Zahlung von Anerkennungsleistungen durch die katholische Kirche.

Neutrale Überprüfung im Konfliktfall

Die Verfasser fordern eine staatliche Aufsicht über die Unabhängige Kommission (UKA), die seit Januar über die Zuerkennung und die Höhe der Leistungen entscheidet. Die Regelung für Schmerzensgeld und Entschädigungen müsse von einer neutralen staatlichen Ombudsstelle im Konfliktfall überprüft und von unabhängigen Gerichten geklärt werden. Betroffenen müsse zudem ein Recht auf Vernetzung und Selbstorganisation in Form eines finanzierten Dachverbandes zugesprochen werden, so die insgesamt 24 Unterzeichnenden. Die "Süddeutsche Zeitung" an diesem Mittwoch hatte zuerst über den Brief berichtet.

Zu den Unterzeichnern gehören Matthias Katsch, Sprecher der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch", der frühere Sprecher des Kölner Betroffenenbeirats, Patrick Bauer, sowie Jens Windel, Gründer der Betroffeneninitiative im Bistum Hildesheim und Mitglied im Betroffenenbeirat der Deutschen Bischofskonferenz.

"Die Opfer werden nicht angehört"

Sie beklagen, dass das Antragsverfahren derzeit ein geheimer Vorgang sei: "Die Opfer werden nicht angehört, ihnen wird kein rechtliches Gehör gewährt, sie haben keinen Einblick in die Akten." Die sehr unterschiedlichen Zahlungen blieben nicht nachvollziehbar.

Die Bischöfe hatten sich im vergangenen Jahr auf deutlich höhere Anerkennungsleistungen geeinigt. Bis dahin hatte die Bischofskonferenz in der Regel bis zu 5.000 Euro pro Fall empfohlen. Über die neuen Beträge entscheidet nun die UKA, ein Gremium aus externen Fachleuten, das unabhängig von den Bischöfen arbeitet. Es solle sich an Urteilen staatlicher Gerichte orientieren, was auf Summen bis zu 50.000 Euro hinauslaufen könne, hatten die Bischöfe gesagt.

Nach Angaben der Zeitung wollen sich die Betroffenen mit ihren Anliegen direkt an den Bundespräsidenten, die Bundeskanzlerin und die Kanzlerkandidaten von Union, SPD und Grünen wenden.


Quelle:
KNA
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