Finnische Politikerin muss womöglich doch wieder vor Gericht

Wegen Aussagen zu Homosexualität

Finnlands Staatsanwaltschaft möchte gegen den Freispruch Päivi Räsänens beim Obersten Gerichtshof Berufung einlegen. Die Politikerin stand vor Gericht, weil sie unter anderem praktizierte Homosexualität als Sünde bezeichnet hatte.

Der Oberste Gerichtshof Finnlands in der Hauptstadt Helsinki / © Ilari Nackel (shutterstock)
Der Oberste Gerichtshof Finnlands in der Hauptstadt Helsinki / © Ilari Nackel ( shutterstock )

Wie das "Christliche Medienmagazin PRO" berichtet, verlangt die finnische Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von mehreren zehntausend Euro für die ehemalige Innenministerin Finnlands und frühere Chefin der finnischen Christdemokraten, Päivi Räsänen.

Darüber hinaus forderten die Staatsanwälte eine Zensur der 2004 verfassten Broschüre "Er schuf sie als Mann und Frau – Homosexuelle Beziehungen stellen das christliche Menschenbild infrage", die Räsänen damals zusammen mit dem Bischof der Evangelisch-Lutherischen Missionsdiözese Finnlands, Juhana Pohjola, veröffentlicht hatte. 

Mehr als nur ein Rechtsstreit?

Neben der Broschüre stehen ein Twitter-Posting und ein Radiointerview, beide aus dem Jahr 2019, im Zentrum des Rechtsstreits, in dem Unterstützer der Christdemokratin auch als Streit um die Meinungsfreiheit sehen, die durch "Hassrede"-Gesetze eingeschränkt würde. 

Konkret hatte Räsänen mehrfach betont, dass praktizierte Homosexualität aus biblischer Sicht eine Sünde darstellen würde, unter anderem unter Zuhilfenahme eines Bibelzitats.

Virsikirja ist das Gesangbuch der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands / © ElenaNoeva (shutterstock)
Virsikirja ist das Gesangbuch der Evangelisch-Lutherischen Kirche Finnlands / © ElenaNoeva ( shutterstock )

Am 14. November 2023 wurde die finnische Politikerin zuletzt von allen Vorwürfen freigesprochen. Sollte der Antrag der Staatsanwaltschaft Erfolg haben, müsste Räsänen in einer neuerlichen Bearbeitung des Falles vor dem Obersten Gericht aussagen. 

Räsänen hofft auf "umso stärkeren positiven Präzedenzfall"

Gegenüber dem christlichen Online-Portal "CNE.news" bezeichnete Räsänens Anwalt, Matti Sankamo, die Annahme des Antrags durch den Obersten Gerichtshof als "ziemlich gewiss".

Laut einer Pressemitteilung der als konservativ geltenden christlichen Menschenrechtsorganisation "ADF International" soll die Politikerin betont haben, nach zweifachem Freispruch keine Angst mehr vor der Anhörung zu haben. 

"Auch wenn ich mir über die potenziellen Risiken eines Gerichtsverfahrens im klaren bin, würde ein Freispruch des Obersten Gerichtshofs einen umso stärkeren positiven Präzedenzfall für das Recht eines jeden auf Meinungs- und Religionsfreiheit schaffen", erklärte Räsänen laut der Pressemitteilung.

Das sagt der Katechismus zur Ehe

Vom Verständnis der christlichen Ehe als Sakrament her hält die katholische Kirche daran fest, daß die sakramental geschlossene und als solche vollzogene Ehe weder durch die Eheleute selbst zurückgenommen noch durch irgendeine Macht aufgehoben werden kann. Die Kirche sieht aber auch, daß Ehen in eine Krise geraten und scheitern können. Unter denen, die sich scheiden lassen, gibt es heute mehr und mehr auch katholische Christen. Jedes Scheitern einer Ehe ist für die Betroffenen schmerzlich. Es hinterlässt Wunden und häufig auch bedrückende soziale Folgen.

Katechismus der katholischen Kirche (DR)
Katechismus der katholischen Kirche / ( DR )
Quelle:
DR