Familienbund fordert Kinderfreibetrag bei Pflegeversicherung

"Gerecht und verfassungsrechtlich notwendig"

Der Familienbund der Katholiken verlangt bei der Reform der Pflegeversicherung, die Leistung der Kindererziehung stärker zu berücksichtigen. Dazu fordert man einen Kinderfreibetrag in der Versicherung ähnlich wie beim Steuerrecht.

Eltern mit Kinderwagen / © LightField Studios (shutterstock)
Eltern mit Kinderwagen / © LightField Studios ( shutterstock )

"Familien, die sich aktuell um die zukünftigen Beitragszahler kümmern, erbringen damit einen generativen Beitrag für die Pflegeversicherung", sagte der Präsident des Familienbundes Ulrich Hoffmann.

Ulrich Hoffmann / © Werner Schüring (KNA)
Ulrich Hoffmann / © Werner Schüring ( KNA )

Die Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur Familienentlastung bei den Beiträgen verstießen hingegen erneut gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Entscheidung der Richter gründe auf der kostenaufwendigen und für die Zukunft der Pflegeversicherung unverzichtbaren Kindererziehung.

Verfassungsrechtlich notwendig

Lauterbach will laut Referentenentwurf den Kinderlosenzuschlag um 0,25 Beitragssatzpunkte auf 0,6 Beitragssatzpunkte anheben.

"Mitglieder mit mehreren Kindern werden ab dem zweiten Kind bis zum fünften Kind in Höhe von 0,15 Beitragssatzpunkten je Kind entlastet", heißt es weiter.

Karl Lauterbach / © Kay Nietfeld (dpa)
Karl Lauterbach / © Kay Nietfeld ( dpa )

Hoffmann betonte demgegenüber, dass der generativen Beitrag für die Pflegeversicherung ebenso wichtig sei, wie geleisteten Geldbeiträge.

Deshalb sei es "gerecht und verfassungsrechtlich notwendig, dass der von Familien zusätzlich erbrachte generative Beitrag zu reduzierten Geldbeiträgen führt". Dabei müsse es um eine proportionale Beitragsentlastung pro unterhaltsberechtigtem Kind gehen und nicht um einen Beitragszuschlag für Kinderlose.

Idee des Kinderlosenzuschlages sei verfehlt

Laut Hoffmann ist es auch nicht schlüssig, warum das erste Kind zu einer Beitragsentlastung von 0,6 Prozentpunkten und alle weiteren Kinder nur noch zu einer Beitragsentlastung von jeweils 0,15 Prozentpunkten führen würden. Der generative Beitrag pro Kind sei jeweils der gleiche. "Dass das erste Kind die gleiche Entlastung bringen soll wie die folgenden vier Kinder zusammen, ist ein evidenter Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes." Es sei auch nicht zu rechtfertigen, dass es ab dem sechsten Kind keine weitere Entlastung geben solle.

Junge Familie aktiv unterwegs / © Halfpoint (shutterstock)
Junge Familie aktiv unterwegs / © Halfpoint ( shutterstock )

Nach Hoffmanns Auffassung ist die Idee des Kinderlosenzuschlages ebenso wie die damit korrespondierende lebenslange Beitragsentlastung von Eltern konzeptionell verfehlt. Bei der Berücksichtigung des generativen Beitrages gehe es darum, die Familien in der Lebensphase zu entlasten, in der sie mit der zeit- und kostenaufwendigen Kindererziehung belastet seien. Wenn die Kinder finanziell auf eigenen Beinen stehen, können Familien wieder den vollen Beitrag zahlen. Ferner sei eine Beitragsentlastung von 0,15 Prozentpunkten pro Kind völlig unzureichend.

Familienbund der Katholiken

Der Familienbund der Katholiken ist ein Familienverband der römisch-katholischen Christen in der Bundesrepublik Deutschland. Der Familienverband der römisch-katholischen Christen in Deutschland (FDK) wurde im Jahre 1953 in Würzburg gegründet. Dem Familienbund der Katholiken gehören als Mitglieder auf Bundesverbandsebene seine Diözesen- und Landesverbände, zudem 15 katholische Mitgliedsverbände an.

Junge Familie mit Kind / © Nina Buday (shutterstock)
Quelle:
KNA