Fälle von Sterbehilfe in Belgien gestiegen

Drei von 100 Sterbende bestimmen selbst

Vor zwei Jahrzehnten eingeführt, hat sich aktive Sterbehilfe bei Schwerkranken in Belgien inzwischen etabliert: Drei von 100 Sterbenden bestimmen selbst, wann sie aus dem Leben scheiden wollen. Das ist ein Anstieg von 15 Prozent.

Symbolbild Sterbehilfe / © UfaBizPhoto (shutterstock)

Im Vergleich zum vergangenen Jahr sind es nun 3.423 Fälle. Nach behördlichen Angaben vom
Dienstag setzten in drei von 100 Sterbefällen die Betreffenden mit fremder Unterstützung ihrem Leben ein Ende. Gegenüber 2022 stieg die Quote von 2,5 auf 3,1 Prozent.

In Belgien ist aktive Sterbehilfe seit 2002 erlaubt. Bedingung ist, dass eine Person ihren Wunsch bei vollem Bewusstsein, überlegt und wiederholt bekundet und auf nicht zu lindernde Weise körperlich oder psychisch leidet. 

71 Prozent der Sterbehilfe-Erfragenden waren über 70

Den Angaben zufolge waren 71 Prozent der Patienten, die um Sterbehilfe baten, älter als 70 Jahre und 42 Prozent älter als 80. Personen unter 40 Jahren machten nur 1,1 Prozent der Fälle aus. Unter denen, die im vergangenen Jahr um Sterbehilfe baten, war ein Minderjähriger.

In 79 Prozent der Fälle war der behandelnde Arzt der Ansicht, dass der Tod ohnehin in absehbarer Zeit eintreten würde. Bei den Krankheiten, die zur Sterbehilfe führten, handelte es sich zu 56 Prozent um Krebs. In allen Fällen ging es laut den Behördenangaben um schwere und unheilbare Erkrankungen.

110 der Personen hatten ihren Wohnsitz im Ausland

110 der Personen, die Sterbehilfe nach belgischem Recht in Anspruch nahmen, hatten ihren Wohnsitz im Ausland, überwiegend in Frankreich. Da die Nennung des Wohnorts bei der behördlichen Erfassung nicht verlangt werde, handle es sich hierbei um eine Untergrenze, hieß es in der Mitteilung. 

Sterbehilfe

Unter Sterbehilfe wird jede Unterstützung beim Sterben bis hin zur aktiven Tötung verstanden. Meist wird zwischen passiver, indirekter und aktiver Sterbehilfe unterschieden. Der Deutsche Ethikrat hält diese Begriffe allerdings für nicht trennscharf genug. In einer Stellungnahme aus dem Jahr 2006 differenziert er zwischen Sterbebegleitung, Sterbenlassen, Tötung auf Verlangen und dem Spezialfall assistierter Suizid, um den es in der aktuellen Diskussion geht.

Symbolbild Sterbehilfe / © NATNN (shutterstock)


 

Quelle:
KNA