Experte will stärkere Rolle von Religion in Außenpolitik

Widerspruch zum Koalitionsvertrag?

In einer Anhörung im Bundestag ist Kritik am Umgang mit dem Thema Religion in der deutschen Außen- und Entwicklungspolitik geäußert worden. Dort werde Religion eher unter ferner liefen abgehandelt, monierte Experte Richard Ottinger.

Symbolbild Religionsfreiheit / © Holger Kleine (shutterstock)
Symbolbild Religionsfreiheit / © Holger Kleine ( shutterstock )

Der Fachmann der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung für internationalen Religionsdialog äußerte sich am Mittwoch vor dem Menschenrechtsausschuss des Bundestags.

Dies zeige religiöse Unkenntnis und signalisiere Partnerländern, dass man von ihrer Lebenswelt und ihrem Menschenbild keine Ahnung habe. In der Außenwahrnehmung wirke die Nichtbeachtung von Religion auch ideologisch.

Symbolbild Religionsfreiheit / © Good Pic (shutterstock)
Symbolbild Religionsfreiheit / © Good Pic ( shutterstock )

Die Bundesregierung enge damit ihre Handlungsspielräume ein. Zudem widerspreche es dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP, in dem festgehalten worden sei, dass man Religion in der Außenpolitik stärken wolle. Ottinger plädierte dafür, das Säkulare nicht zur Norm zu erheben.

Strategiepapier vorgelegt

Weder in Strategiepapieren zur feministischen Außenpolitik und zur feministischen Entwicklungsstrategie noch in der Afrikastrategie kämen religiöse Frauen vor, kritisierte der Experte. In früheren Bundesregierungen sei dies anders gewesen.

Gerd Müller / © Rainer Jensen (dpa)
Gerd Müller / © Rainer Jensen ( dpa )

So habe der frühere Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) etwa ein Strategiepapier zu Religion als Partner in der Entwicklungszusammenarbeit vorgelegt und Frank-Walter Steinmeier (SPD) als damaliger Außenminister ein Referat "Religion und Außenpolitik" eingerichtet. Deutschland habe schon einmal eine Führungsrolle im Kampf für Menschenrechte im Kontext von Religion gehabt, so Ottinger.

Religionsfreiheit

Die Religionsfreiheit gehört zu den grundlegenden Menschenrechten. In Deutschland heißt es in Artikel 4 des Grundgesetzes: "Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich." Die ungestörte Religionsausübung - gleich welcher Konfession - soll ebenfalls gewährleistet sein.

Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. (Open Doors)
Religionsfreiheit weltweit eingeschränkt / © N.N. ( Open Doors )
Quelle:
KNA