Ex-Kirchenpräsident ist gegen Suizidbeihilfe in Kirchen-Einrichtungen

"Kultur der Lebensbejahung"

Eine Neuregelung der Suizidbeihilfe steht weiterhin aus. Der ehemalige evangelische Kirchenpräsident Jung appelliert an kirchliche Pflegeeinrichtungen, Menschen so zu begleiten, dass sie das Leben als Geschenk begreifen.

Assistierter Suizid / © Julia Steinbrecht (KNA)
Assistierter Suizid / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau / © Harald Oppitz (KNA)
Volker Jung, Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau / © Harald Oppitz ( KNA )

Suizidbeihilfe auch in kirchlichen Pflegeeinrichtungen - dieser Forderung hat der frühere Kirchenpräsident der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, eine neuerliche Absage erteilt. Kirchliche Pflegeeinrichtungen müssten sichere Orte für die Bewohnerinnen und Bewohner sein, sagte er am Donnerstagabend in Berlin. Das bedeute auch, Menschen so zu begleiten, dass sie das Leben als Geschenk begreifen. Jung äußerte sich bei einer Podiumsdiskussion der Fuldaer Stiftung "Daheim im Leben" in der Hessischen Landesvertretung.

Michael Brand / © Michael Brand (dpa)
Michael Brand / © Michael Brand ( dpa )

Der Unionsabgeordnete Michael Brand (CDU) plädierte für eine sensible Debatte über den Lebensschutz: Es sei wichtig, sich in den anderen hineinzuversetzen. Man müsse Menschen in scheinbar ausweglosen
Situationen "die Verzweiflung nehmen - aber nicht das Leben". 

Auch aus Sicht des Direktors des Instituts für Staatsrecht an der Universität zu Köln, Stephan Rixen, muss die Debatte um die Suizidbeihilfe fortgesetzt werden. Die Nichtregulierung des Themas sei letztlich nicht gut. "Es ist wichtig, dass wir darüber diskutieren, wie eine Kultur der Lebensbejahung aussehen kann."

Geschäftsmäßige Suizidbeihilfe

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidbeihilfe für nichtig erklärt und ein weitreichendes Recht auf den selbstbestimmten Tod formuliert. Zugleich betonten die Richter, der Staat könne Regelungen treffen, um zu überprüfen, ob die Entscheidung wirklich ohne äußeren Druck getroffen werde. Seitdem wird eine gesellschaftliche und parlamentarische Diskussion um eine gesetzliche Neuregelung geführt.

Die drei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe

Der Rechtsausschuss des Bundestags befasst sich am Montag mit dem Thema Suizidbeihilfe. Bis zum Frühjahr will das Parlament ein Gesetz verabschieden, das Leitplanken für die Suizidbeihilfe setzt, Missbrauch verhindert und freiwillige Entscheidungen garantieren soll. Bislang liegen drei Gesetzentwürfe vor. Die Katholische Nachrichten-Agentur benennt die wichtigsten Inhalte.

1. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP):

Blick in den Plenarsaal im Deutschen Bundestag / © Michael Kappeler (dpa)
Blick in den Plenarsaal im Deutschen Bundestag / © Michael Kappeler ( dpa )
Quelle:
KNA