Evangelische Kirche kritisiert Praxis der Zurückweisungen

"Menschenrechtliche Lösungen verfolgen"

Die Evangelische Kirche in Deutschland hat die Praxis der Zurückweisungen von Flüchtlingen an den deutschen Grenzen kritisiert. Der Flüchtlingsbeauftragte Christian Stäblein nannte das Gerichtsurteil von Montag eine gute Nachricht.

Beamte der Bundespolizei am frühen Morgen bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke / © Patrick Pleul (dpa)
Beamte der Bundespolizei am frühen Morgen bei der Einreisekontrolle am deutsch-polnischen Grenzübergang Stadtbrücke / © Patrick Pleul ( dpa )

Die jüngste Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts bestätige die Haltung der EKD, sagte der Beauftragten des Rates der EKD für Flüchtlingsfragen, Bischof Christian Stäblein, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). "Dauerhafte Grenzkontrollen und pauschale Zurückweisungen von Schutzsuchenden an deutschen Grenzen sind mit EU-Recht unvereinbar."

 Theologe Christian Stäblein, evangelischer Bischof für Berlin, Brandenburg und die schlesische Oberlausitz  / © Christian Ditsch (epd)
Theologe Christian Stäblein, evangelischer Bischof für Berlin, Brandenburg und die schlesische Oberlausitz / © Christian Ditsch ( epd )

Die Richter hatten in Eilbeschlüssen die Zurückweisung von drei Somaliern durch die Bundespolizei für rechtswidrig erklärt. Die Betroffenen hatten Anfang Mai auf deutschem Staatsgebiet Asylanträge gestellt. Deutschland hätte laut Gericht zunächst nach der sogenannten Dublin-Verordnung ermitteln müssen, welcher europäische Staat für das Asylverfahren der drei Somalier zuständig sei.

Signal an Bundesregierung

Der Bischof sprach mit Blick auf die Entscheidung von einer guten und wichtigen Nachricht für den Flüchtlingsschutz. Sie sei zugleich ein deutliches Signal an die Bundesregierung. "Statt auf nationale Alleingänge und rechtlich fragwürdige Scheinlösungen zu setzen, sollte Deutschland gemeinsam mit seinen europäischen Nachbarn menschenrechtliche Lösungen verfolgen und geltendes Recht achten."

Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef / © Michael Kappeler (dpa)
Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef / © Michael Kappeler ( dpa )

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach den Gerichtsbeschlüssen erklärt, an den Zurückweisungen auch von Asylsuchenden festhalten zu wollen. Die Rechtsgrundlage dafür sei gegeben. Bei den Beschlüssen handele es sich um Einzelfallentscheidungen.

Quelle:
KNA