In einer am Montag veröffentlichten Erklärung betont die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE), die unbesetzte Stelle des EU-Sonderbeauftragten für Religions- und Glaubensfreiheit außerhalb der EU sende "ein beunruhigendes Signal" an verfolgte Religionsgemeinschaften weltweit.
Die Religionsfreiheit sei ein unveräußerliches Menschenrecht und als solches in Artikel 10 der EU-Grundrechtecharta verankert, heißt es in dem Papier. Diese Freiheit sei essenziell für das friedliche Zusammenleben in pluralistischen Gesellschaften. Weltweit sei sie jedoch massiv bedroht - mit dramatischen Folgen für Einzelpersonen, Familien und ganze Gemeinschaften, so die COMECE.
Christen besonders betroffen
Besonders betroffen von Diskriminierung und Verfolgung seien Christen, stellen die Bischöfe fest. Die Europäische Union habe sich in ihrer Außenpolitik stets zu den Menschenrechten bekannt, verfüge aber aktuell nicht über ausreichende institutionelle Mittel, um auf die religiöse Verfolgung angemessen zu reagieren. Daher sei die Wiedereinsetzung eines Sonderbeauftragten unerlässlich, um Autorität, Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit zu stärken.
Die Position des Sonderbeauftragten war 2016 geschaffen worden. Sie habe sich als "entscheidend" für das Engagement der EU zur weltweiten Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit erwiesen, so die COMECE. Der zuletzt bestellte Amtsinhaber, Christos Stylianides, hatte sein Mandat 2023 beendet. Seither ist die Funktion unbesetzt.