Missbrauchsopfer bekunden Verständnis für verschobene Studie

Erzbistum Köln bleibt am Zug

Enttäuschung einerseits, Einsicht andererseits: Opfer sexueller Gewalt haben Verständnis dafür bekundet, dass das Erzbistum Köln aus Gründen einer rechtlichen Absicherung die Präsentation einer Missbrauchsstudie verschoben hat.

Kölner Dom im Regen / © LucaseTV (shutterstock)

"Die Gefahr, dass durch Klagen die komplette Studie ihre Wirksamkeit verlieren könnte und die Möglichkeit einer unabhängigen und kompletten Aufarbeitung des Missbrauchs im Erzbistum Köln vernichtet würde, ist auch für Betroffene zu groß", erklärte der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln am Mittwoch.

Natürlich seien Betroffene über die Verschiebung der Pressekonferenz enttäuscht, so die Beiratssprecher Patrick Bauer und Karl Haucke. Zu oft seien sie vertröstet und enttäuscht worden. Jetzt sei es aber wichtig, dass die "im Betroffenenbeirat erlebte gute Praxis von Transparenz und Augenhöhe" nicht verloren gehe und die Studie in absehbarer Zeit veröffentlicht werde.

Der Ende 2018 gegründete Betroffenenbeirat, dem zwölf Missbrauchsopfer angehören, ist in die Präventionsarbeit der Erzdiözese eingebunden.

"Eckiger Tisch" zeigt weniger Nachsicht

Dagegen forderte die Opferorganisation "Eckiger Tisch" nach der Terminverschiebung, Aufklärung und Aufarbeitung nicht der Täterorganisation zu überlassen. Es hänge bislang vom Engagement Betroffener und einzelner Journalistinnen ab, dass das System aus Missbrauch, Versetzung und Vertuschung aufgedeckt werde, sagte Sprecher Matthias Katsch der "Kölnischen Rundschau" (Mittwoch).

Es dürfe nicht der Einschätzung eines Bistums überlassen bleiben, wann der Zeitpunkt für die Benennung von Schuldigen gekommen ist. Katsch forderte eine für alle Fälle verbindliche Gesetzgebung.

Die Erzdiözese Köln wollte am Donnerstag eine unabhängige Studie über den Umgang der Bistumsspitze mit Missbrauchsfällen und mögliche Verfehlungen vorstellen. Generalvikar Markus Hofmann kündigte am Dienstag eine Terminverschiebung an, da noch rechtliche Fragen zu klären seien. Eine Kanzlei habe in einem Gutachten festgestellt, "dass wir die Veröffentlichung der Ergebnisse so absichern müssen, dass eine identifizierbare Darstellung der Verantwortlichen nicht angegriffen werden kann".


Quelle:
KNA