Pressekonferenz zur Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln wird verschoben

Nicht alle rechtlichen Fragen geklärt

Die für Donnerstag angekündigte Veröffentlichung des Abschlussberichts zur "Unabhängigen Untersuchung" muss vorerst verschoben werden. Wie Generalvikar Markus Hofmann sagte, konnten nicht alle für eine Veröffentlichung relevanten rechtlichen Fragen abschließend geklärt werden.

Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann (dpa)
Insignien weltlicher Gerichtsbarkeit: Hammer, Justitia und Aktenstapel. / © Volker Hartmann ( dpa )

"Ich bedauere, dass es zu dieser Verzögerung kommt, meine aber, dass wir im Interesse einer gründlichen und glaubwürdigen Untersuchung Rechtssicherheit brauchen, bevor wir die Ergebnisse dieser bislang einmaligen Aufklärungsarbeit veröffentlichen. Ein äußerungsrechtliches Gutachten einer spezialisierten Kanzlei hat hierzu festgestellt, dass wir die Veröffentlichung der Ergebnisse so absichern müssen, dass eine identifizierbare Darstellung der Verantwortlichen nicht angegriffen werden kann. Nur so können wir rechtssicher dokumentieren, wie Fälle sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln gehandhabt worden sind und welche möglichen Versäumnisse es dabei gab. Dies geschieht im eindeutigen Willen, größtmögliche Gerechtigkeit für die Betroffenen herzustellen. Die Untersuchung soll neben strukturellen Defiziten auch die Verantwortungsträger klar benennen. Das sind wir den Betroffenen und der Öffentlichkeit schuldig. Aber gerade deshalb geht hier Gründlichkeit vor Geschwindigkeit", so Generalvikar Monsignore Dr. Hofmann.

Untersuchung abgeschlossen

Die von der Münchner Kanzlei 'Westpfahl, Spilker, Wastl' im Auftrag des Kölner Erzbischofs durchgeführte Untersuchung der Personalakten ist inzwischen abgeschlossen; der Inhalt des Berichts ist den Verantwortlichen im Erzbistum Köln bislang nicht bekannt und wird ihnen erst mit der Veröffentlichung des Berichts zugänglich.

Da es bislang in keinem deutschen Bistum eine vergleichbare Untersuchung gegeben hat, wurde eine weitere, in Fragen des Äußerungsrechts besonders ausgewiesene Kanzlei beauftragt, die Voraussetzungen für die identifizierbare Nennung der früheren Verantwortungsträger zu prüfen. Im Zuge dieser Prüfung sind erhebliche Zweifel an der Rechtssicherheit deutlich geworden, die dazu geführt haben, die umgehende Veröffentlichung des Berichts in seiner jetzigen Form zunächst noch einmal zu verschieben.

Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hatte im Dezember 2018 die Münchner Kanzlei beauftragt, die einschlägigen Personalakten des Bistums seit 1975 zu untersuchen. Ziel der Untersuchung ist es, neben der Aufarbeitung von Sachverhalten auch die Rolle der damaligen und heutigen Verantwortlichen, Personalchefs, Generalvikare und Bischöfe zu klären.


Generalvikar Msgr. Markus Hofmann (Erzbistum Köln)
Quelle: