Erzbischof Koch kritisiert Ton in US-Abtreibungsdebatte

"Härte und Brutalität"

Der deutsche "Familienbischof" Heiner Koch hat die "Härte und Brutalität" der Debatte um das Abtreibungsverbot in den USA kritisiert. Dieser "aggressive politische Streitfall" tue weder Frau noch Kind in den USA gut, betonte Koch.

San Francisco: Demonstranten, die für das Recht auf Abtreibung protestieren / © Josie Lepe (dpa)
San Francisco: Demonstranten, die für das Recht auf Abtreibung protestieren / © Josie Lepe ( dpa )

Der Berliner Erzbischof äußerte sich gegenüber der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) am Samstag in Rom. Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs der USA zu Abtreibungsverboten gibt es teils heftige Reaktionen von Befürwortern und Kritikern; zudem kam es zu Demonstrationen beider Lager.

Gute Lösung nur gemeinsam mit Frauen

Das eigentliche Drama sei, dass das Leben des ungeborenen Kindes immer mehr aus dem Blick gerate, so Koch, der Vorsitzender der Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz ist.

Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz (KNA)
Erzbischof Heiner Koch / © Harald Oppitz ( KNA )

Das gelte auch für Debatten zu dem Thema in Deutschland. Trotzdem könne es nur eine gute Lösung gemeinsam mit der Frau geben.

Für das deutsche System

Der Erzbischof, der derzeit am Weltfamilientreffen des Vatikan teilnimmt, plädiert für das deutsche System im Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen. Dort bleibt die Abtreibung in den ersten drei Monaten straffrei, wenn sich die schwangere Frau zuvor beraten lässt; zwischen Beratung und möglichem Abbruch müssen mindestens drei Tage liegen.

Natürlich sehe er auch die Gefahren einer missbräuchlichen Nutzung des Systems, so Koch. Aber mit einer qualifizierten Beratung gebe es eine Chance für Frau und Kind, "im Frieden zu einer guten Entscheidung zu kommen", die er dann auch respektieren müsse.

Oberstes US-Gericht öffnet Weg für Abtreibungsverbote

Das oberste Gericht der USA ermöglichte den Bundesstaaten mit einem Urteil von Juni 2022 ein Verbot von Abtreibungen. Die Richter in Washington hoben das Grundsatzurteil "Roe vs. Wade" auf, das im Jahr 1973 Abtreibungen zur Privatsache erklärte. Bisher hatte das Gericht demnach Abbrüche bis zur 24. Schwangerschaftswoche für rechtmäßig erklärt.

Abtreibungsrecht USA - Oberster Gerichtshof / © Mariam Zuhaib/AP (dpa)
Abtreibungsrecht USA - Oberster Gerichtshof / © Mariam Zuhaib/AP ( dpa )
Quelle:
KNA