Erzbischof Gössl bietet Brosius-Gersdorf Gespräch an

"Ich hoffe, dass dies bald stattfinden kann"

Hat der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf persönlich angegriffen? Nein, sagt Gössl selber. Mögliche Missverständnisse möchte er nun persönlich und zeitnah mit ihr besprechen.

Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer (KNA)
Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer ( KNA )

Der Bamberger Erzbischof Herwig Gössl hat der Juristin Frauke Brosius-Gersdorf nach eigener Aussage ein persönliches Gespräch angeboten, um Missverständnisse auszuräumen. "Ich hoffe, dass dies bald stattfinden kann", schreibt Gössl in einem am Mittwoch vom Erzbistum Bamberg veröffentlichten Statement. 

Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen (dpa)
Die Juristin Frauke Brosius-Gersdorf am 15. April 2024 in Berlin, während sie den Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin vorstellte. / © Britta Pedersen ( dpa )

Dass seine Predigt vom vergangenen Wochenende instrumentalisiert werde, um ihr oder dem Ansehen des Bundesverfassungsgerichts zu schaden, bedaure er ausdrücklich.

Kein persönlicher Angriff

Der Erzbischof bekräftigte zudem erneut, dass er Brosius-Gersdorf nicht habe persönlich angreifen oder diffamieren wollen. "Ihre Kompetenz als Juristin und ihre persönliche Integrität habe ich niemals in Zweifel gezogen. Das Thema meiner Predigt war die Verantwortung vor Gott." Er habe nur darlegen wollen, welche Folgen es für die Gesellschaft habe, wenn diese Verantwortung abhanden komme.

Der von ihm angesprochene "innenpolitische Skandal" habe die Vorgänge im Bundestag um die geplante und dann vertagte Nominierung der Verfassungsrichterin gemeint. "Dies war lediglich ein aktueller Anlass, um das Thema Lebensschutz in der Predigt aufzugreifen."

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA