Erzbischof Gössl kontert "Hetze"-Vorwurf der SPD

"Es gibt keine Abstufung des Lebensrechts"

"Unchristliche Hetze" der Kirche? Den Vorwurf hatte die SPD in der Diskussion um die Ernennung von Frauke Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin gegen den Bamberger Erzbischof Herwig Gössl geäußert. Der verteidigt sich.

Bundesverfassungsgericht / © Uli Deck (dpa)
Bundesverfassungsgericht / © Uli Deck ( dpa )

Erzbischof Herwig Gössl hat sich gegen den Vorwurf der SPD verteidigt, gegen die Verfassungsrichter-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gehetzt zu haben. "Es geht mir und den anderen sicher auch nicht darum, in irgendeiner Weise zu hetzen, schon gar nicht gegen eine Person", sagte Gössl im Interview zu Welt TV (Dienstag).

Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer (KNA)
Erzbischof Herwig Gössl / © Katharina Gebauer ( KNA )

In seiner Predigt am Sonntag habe er deshalb die Juristin auch nicht namentlich genannt, sondern sich auf die gesamte Diskussion um einen "abgestuften Lebensschutz" bezogen. Ihm sei es darum gegangen zu betonen, "dass die Verantwortung vor Gott wichtig ist, auch in solchen Entscheidungen des Alltags". 

Nach der Predigt hatte am Montag unter anderen der SPD-Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch Kritik geäußert. Er sei "sehr empört, wie sich prominente Bischöfe und Kardinäle in diese Sache eingeschaltet haben". Kirche könne durchaus politisch sein. "Sich aber an dieser Hetze zu beteiligen, ist unchristlich", so Miersch.

"Keine Abstufung des Lebensrechts"

Gleichwohl erneuerte der Bamberger Erzbischof auch nach der Erläuterung von Brosius-Gersdorf zu ihrer Position, dass diese "in völlig konträrer Position" zu der der katholischen Kirche stehe. "Es gibt keine Abstufung des Lebensrechts", erklärte Gössl. "Von daher sehe ich da auch wenig Kompromissmöglichkeit." 

Über das Thema öffentlich zu streiten, sei dennoch wichtig. So sei es ja auch zuletzt bei der Debatte um die Streichung des Abtreibungs-Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch geschehen.

Auf die Frage, ob er einen Verzicht der Juristin auf das Amt begrüßen würde, sagte Gössl: "Mir wäre das am liebsten, natürlich."

Bundesverfassungsgericht

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, der freiheitlich-demokratischen Grundordnung Ansehen und Wirkung zu verschaffen. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.

Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz (KNA)
Außenansicht Bundesverfassungsgericht / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA