Sozialethiker über die Debatte um Sterbehilfe während der Pandemie

"Eine sehr prekäre Situation für viele Einrichtungen"

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der gewerbsmäßigen Förderung der Selbsttötung gekippt. Die Zustimmung der Sterbehilfe ist in der Gesellschaft relativ hoch. Bekommt die Kirche noch Rückhalt bei ihrer Einstellung?

Sterbehilfe / © Oliver Berg (dpa)
Sterbehilfe / © Oliver Berg ( dpa )

DOMRADIO.DE: Das Thema klingt in Zeiten von Corona, in denen wir uns alle schützen, ein bisschen wie aus der Zeit gefallen. Ärzte und Kliniken hatten alle Hände voll damit zu tun, Menschen zu retten. Aber Sterbehilfe ist in Deutschland ja faktisch seit einem halben Jahr nicht mehr verboten, jedenfalls unter bestimmten Bedingungen. Haben Sie einen Überblick, ob sie in dem letzten halben Jahr auch angewendet wurde?

Dr. Andreas Lob-Hüdepohl (Professor für Theologische Ethik und Mitglied im Deutschen Ethikrat): Wie häufig sie tatsächlich angewendet wurde, darüber habe ich keinen Überblick. Das wird auch noch nicht statistisch erhoben.

Denn, und das ist ganz wichtig, das Kippen des Verbotes hat dazu geführt, dass unmittelbar danach Sterbehilfeorganisationen solche Hilfen anbieten können, ohne, dass es derzeit weiterer Voraussetzungen bedarf. Sie können zum Beispiel auch in kirchliche Einrichtungen der Altenhilfe gehen und dort ihre Dienste anbieten bzw. wenn Bewohnerinnen und Bewohner danach begehren, dann kommen sie auch in eine katholische Einrichtung.

Insofern gibt es tatsächlich keinen Überblick. Das Bundesverfassungsgericht hat zwar dem Staat anheim gestellt, ein Schutzkonzept auf gesetzlicher Basis aufzubauen. Aber bis das soweit ist und ob es dazu kommt - das steht derzeit noch etwas in den Sternen - können Sterbehilfe-Organisationen mehr oder minder frei walten.

DOMRADIO.DE: Wie beurteilen Sie diese Situation?

Lob-Hüdepohl: Als sehr prekär, sage ich offen. Es geht hier nicht um die Frage, ob ein Mensch für sich persönlich das Recht hat, eigenhändig aus dem Leben zu scheiden, sondern es geht darum, dass es ein Grundrecht ist, auch angebotene Dienste anzunehmen.

Das heißt, dass diese Dienste eine Dienstleistung anbieten können. Auch das ist mittlerweile ein Grundrecht. Das heißt, auch eine katholische Alteneinrichtung kann einen solchen Dienst nicht verwehren. Er kann nicht sagen: Ich verbiete, dass ein solcher Dienst etwa in meine Einrichtung kommt und Suizidassistenz leistet. Denn es handelt sich hier um einen Grundrechtsanspruch der Bewohnerinnen und Bewohner. Und das gilt selbstverständlich auch in den Einrichtungen der Altenhilfe.

Das ist eine sehr prekäre Situation für viele Einrichtungen, also katholisch, evangelisch und auch andere Einrichtungen. Die müssen damit klarkommen. Insofern haben wir es tatsächlich mit einer, wenn man so will, Gefahr im Vollug zu tun. Wir müssen also klären, was wir auch kirchlich mit einer solchen Situation anfangen. Zum zweiten knüpft das Bundesverfassungsgerichtsurteil ja selber formal hohe Ansprüche an die Suizidassistenz. 

Nicht nur Eigenhändigkeit, sondern der Suizidwunsch muss ernsthaft und freiwillig formuliert werden. Und das muss natürlich auch festgestellt werden, damit so etwas auch wirklich gelingen kann. Wer hat die Kompetenz, festzustellen, ob jemand tatsächlich freiwillig aus dem Leben scheiden will? Auch das Bundesverfassungsgericht hat ja anerkannt, dass 98 Prozent Suizidbegehrender es doch eigentlich nicht wirklich wollen, also gar nicht freiwillig aus dem Leben scheiden wollen, sondern, dass es Ausdruck einer Lebenskrise, einer Erkrankung und dergleichen ist.

Das heißt, es muss festgestellt werden, dass tatsächlich Freiwilligkeit vorherrscht, dass es auch wirklich ernsthaft gemeint ist. Ich kann ja in einer bestimmten Situation freiwillig diesen Suizidwunsch begehren, aber zugleich nicht morgen schon wieder etwas anderes wünschen. Wir haben gerade aus der Suizidforschung die Erkenntnis bekommen, dass das oftmals ganz nah beieinander liegt: Suizidwunsch und Lebensbegehren. Es muss ernsthaft sein, das muss alles geprüft werden. Und solange da keine Standards etabliert sind, befürchte ich da schon hohen faktischen Missbrauch.

DOMRADIO.DE: Jetzt ist ja die Zustimmung der Sterbehilfe in der Gesellschaft relativ hoch. Hat die Kirche den Kampf schon verloren?

Lob-Hüdepohl: Wir stehen eher in einer gewissen Defensive, in einer Verteidigung. Aber - mit Verlaub - für eine Verteidigung um den Schutz der Würde von Menschen sollte es nie zu spät sein. Und die katholische Kirche, auch die evangelische Kirche, die sich da durchaus unterscheiden, bemühen sich ja zumindest um eine Schadensbegrenzung.

Wichtig ist vor allen Dingen: Es geht hier nicht um die Frage, ob ein Mensch sich in allerhöchster Not zu einem Suizid entscheiden kann. Darüber kann man urteilen, wie man will. Das aber ist sein Urteil und kein Fremdurteil. Sondern was für die Kirchen, und vor allem für die katholische Kirche, ganz wichtig ist und zurecht sehr wichtig sein sollte, ist, dass Menschen nicht durch eine organisierte Form zu einer, wie wir es nennen, prekären Selbstbestimmung getrieben werden.

Dass die äußeren Drücken nachgeben und dann sagen: Naja, die Gesellschaft oder die Angehörigen erwarten von mir, dass ich mich so langsam mal suizidiere. Das ist das Fatale an der ganzen Frage. Und da sollte die Kirche nichts unversucht lassen. Ich glaube, dass, wenn das gut platziert wird, wir da auch wieder eine Mehrheit im Parlament beziehungsweise auch in der Gesellschaft bekommen.

DOMRADIO.DE: Jetzt wird gerade im Zusammenhang mit Sterbehilfe oft von einem "humanen Sterben" gesprochen. Man muss aber sagen, dass da in Zeiten von Corona natürlich einiges schiefgelaufen scheint. Immer wieder hat man davon gehört, dass Angehörige nicht zu den Sterbenden durften, um Abschied zu nehmen. Man hat das Gefühl, dass das Begleiten des Sterbenden, für das sich ja auch die Kirche einsetzt, im Moment sehr in den Hintergrund gerückt ist. Stimmt das?

Lob-Hüdepohl: Sie haben recht. Aber - mit Verlaub - das ist schon eine andere Baustelle. Die ist natürlich viel drängender momentan. Ich sehe das auch, dass die wirkliche Begleitung von Menschen, die im Sterben sind, für Angehörige, aber auch für medizinisches Fachpersonal faktisch verunmöglicht wurde.

Wir haben den Umstand zu beklagen, dass zum Beispiel der ambulante spezielle palliative Dienst nicht mehr in die Einrichtungen hinein kommen konnte, um im besten Sinne des Wortes ein palliativ begleitetes Sterben zu ermöglichen.

Das ist natürlich eine schwere Hypothek, die die Corona-Krise hinterlassen hat. Aber ich weiß von vielen Einrichtungen, auch vom Bundesgesetzgeber, auch vom Bundesminister Spahn, dass er dieses Problem nicht nur erkannt hat, sondern aktiv daran arbeitet, dass das zukünftig nicht mehr geschehen kann. Damit diese Situation, diese Form von Isolation, die nämlich menschenunwürdig ist für die Sterben, nicht mehr eintritt.

Das Interview führte Heike Sicconi.


Theologe Andreas Lob-Hüdepohl / © Julia Steinbrecht (KNA)
Theologe Andreas Lob-Hüdepohl / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
DR