Ein neues Euro-Abkommen tritt in Kraft

Benedikt-Euro im Portemonnaie

Wenn die Schlangen an den wenigen Geschäften des Vatikanstaates oder in den Vatikanmuseen künftig länger werden, dann kann das einen einfachen Grund haben: Wer Wechselgeld in Empfang nimmt, tut gut daran, die Münzen erst mal gründlich zu betrachten. Mit dem neuen Jahr tritt ein neues Währungsabkommen der EU mit dem Heiligen Stuhl in Kraft.

 (DR)

Danach muss der Vatikan künftig mehr als die Hälfte seiner Münzen in den regulären Zahlungsverkehr bringen. Bislang landeten die Geldstücke mit dem Papst-Porträt fast ausschließlich bei Sammlern. Womöglich klingelt bald ein Benedikt-Euro im Portemonnaie.

Denn zumindest theoretisch steigen so die Chancen, dass eine Münze mit dem Papst-Porträt auch einmal in den Registrierkassen und den Geldbörsen gewöhnlicher EU-Bürger landet. Genau 51 Prozent der Münzen soll der Vatikan nun zum Nennwert in Umlauf bringen, heißt es in dem neuen Abkommen. Dafür darf er auch mehr als doppelt so viele Münzen prägen wie bislang.

Derzeit werden die Münzserien mit einem Nennwert von 3,88 Euro für 30 Euro in den Handel gebracht - eine nicht unerhebliche Einnahmequelle für den Heiligen Stuhl. Unter Sammlern erzielen die Sets dagegen noch weit höhere Preise von bis zu 1.400 Euro. Im Euro-Raum, merkte die EU-Kommission in einem Bericht zuletzt kritisch an, würden dagegen im Durchschnitt nicht mal ein Prozent aller Münzen über ihrem Nennwert in Münzsets verkauft.

Münzen im Wert von etwa 2,3 Millionen Euro
Einnahmeverluste müssen die neuen Bestimmungen für den Vatikan nicht bedeuten. Künftig soll der Heilige Stuhl Münzen im Wert von etwa 2,3 Millionen Euro prägen dürfen. Bislang waren es knapp 1,1 Millionen Euro. Anders gesagt: Der Vatikan könnte so viele Münzen wie bislang für Sammler reservieren, müsste aber zusätzlich etwas mehr auch in den regulären Geldumlauf bringen.

Nach Berechnungen der EU-Kommission ist der Vatikan ohnehin der Euro-Staat, der im Verhältnis zur Einwohnerzahl die weitaus meisten Münzen herausbrachte. Wurden pro Kopf der EU-Bürger im Schnitt von 2002 bis 2008 Münzen im Wert von 63 Euro geprägt, waren es beim Vatikan Münzen für 7.028 Euro - weit mehr als in San Marino (422 Euro) oder Monaco (190 Euro).

Aus technischen Gründen werde es "nicht ganz leicht" sein, die Vatikan-Euros in den normalen Geldumlauf zu bringen, sagte ein leitender Mitarbeiter des vatikanischen Numismatik-Büros. Die Vatikanischen Museen, die wenigen Geschäfte des Kleinstaates und die Angestellten könnten dazu genutzt werden. Womöglich werden auch über Geschäfte und Unternehmen im benachbarten römischen Viertel Borgo Pio - also auf italienischem Staatsgebiet - Vatikan-Münzen ausgegeben.

Unklarheiten und Schwammigkeiten beseitigt
Im neuen Abkommen wurden auch weitere Unklarheiten und Schwammigkeiten aus der bisherigen Währungsvereinbarung beseitigt.
So hatte die EU-Kommission bemängelt, dass zwar den EU-Mitgliedern unter den Euro-Staaten Strafmaßnahmen drohen, wenn sie gegen die gemeinsamen Euro-Regeln verstoßen. Gegen die Euro-Kleinstaaten wie San Marino und Vatikanstadt könnten dagegen keine Sanktionen verhängt werden. Künftig soll daher der Europäische Gerichtshof in Luxemburg als Schiedsinstanz fungieren.

Durchgesetzt hat die EU auch, dass der Vatikan die EU-Gesetze gegen Geldwäsche und Geldfälschung übernimmt. Daneben sichert der Heilige Stuhl auch zu, dass er die EU-Bestimmungen zum Finanzwesen übernimmt, "sollte im Staat Vatikanstadt ein Bankensektor geschaffen werden".

Die EU-Kommission hatte im Sommer durchblicken lassen, dass sie mit den bis dahin mit dem Vatikan geführten Verhandlungen nicht besonders zufrieden war. "Während die Gespräche mit den Vertretern von Monaco und San Marino konstruktiv waren, zeigte sich der Staat der Vatikanstadt weniger interessiert an einem Meinungs- und Informationsaustausch", vermerkte ein Kommissionsbericht lapidar. Zum Schluss ging aber alles doch ganz glatt: Erst Ende November hatte die EU ihr Verhandlungsmandat für das neue Abkommen beschlossen, Mitte Dezember wurde es schon unterzeichnet, um am 1.
Januar in Kraft zu treten.