Die wichtigsten Fakten zum Zensus

Deutschland macht Inventur

In Deutschland leben 81,8 Millionen Menschen. So ungefähr. Wahrscheinlich sind es aber doch nur 80,5 Millionen. So genau weiß das niemand.

Autor/in:
Berrit Gräber
 (DR)

Die Profis der 15 Statistischen Ämter von Bund und Ländern kennen die exakte Zahl nicht mehr. Seit fast einem Vierteljahrhundert wird die Einwohnerzahl nur noch hochgerechnet. Die letzten genauen Daten stammen noch aus der DDR, von 1981, und aus der Bundesrepublik von 1987. Das wird sich bald ändern. Denn Deutschland macht Inventur.

Ab 9. Mai wird das Volk neu durchgezählt. Doch nicht alle Haushalte werden persönlich abgefragt. Anders als bei der heftig umstrittenen Volkszählung in 1987 wird diesmal nur rund ein Drittel aller Bürger überhaupt mitbekommen, dass der Staat frische Daten erhebt. Das soll Konflikte vermeiden und Steuergelder sparen. Die Kosten werden auf etwa 710 Millionen Euro geschätzt. Verdonnert wurde Deutschland zum Zensus 2011 von der Europäischen Union; die Mitgliedstaaten müssen im Abstand von zehn Jahren neue Zahlen erheben.

Darüber sollten die Bürger Bescheid wissen:

Was passiert ab 9. Mai?
Der Zensus soll eine Momentaufnahme in Deutschland zu genau diesem Termin möglich machen. Zum Stichtag schicken Ämter wie beispielsweise die Meldebehörden der Kommunen, die Grundbuchstellen oder auch die Agentur für Arbeit Datensätze aus ihren Datenbanken an die Statischen Ämter. Außerdem starten an diesem Tag die Befragungen von 7,9 Millionen Einwohnern, von 17,5 Millionen Eigentümern von Wohnraum sowie Interviews in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Auch diese Antworten müssen den Stand vom 9. Mai widerspiegeln.

Wer wird erfasst?
Zwei Drittel der Bevölkerung in Deutschland werden gar nicht direkt befragt, aber dennoch werden am Ende alle Einwohner dank Datenströmen, Fragebögen und Interviews bei der Volkszählung berücksichtigt. Auf jeden Fall schriftlich Rede und Antwort stehen müssen die Eigentümer von Häusern oder Eigentumswohnungen. Sie bekamen ab Ende April Fragebögen zugeschickt, die per Post auf eigene Kosten zurückgehen müssen. Möglich sind auch Online-Antworten.

Wer wird interviewt?

Ab 9. Mai schwärmen zudem rund 80.000 Interviewer aus, um etwa zehn Prozent der Bevölkerung persönlich zu befragen. Sie wurden per Zufallsverfahren ausgewählt und bekommen den Hausbesuch angekündigt. Alternativ können sie ihre Antworten per Post oder online abgeben. Außerdem befragt werden die Bewohner von Internaten, Studentenwohnheimen, Klöstern und Seniorenwohnheimen. Interviewer gehen auch in Notunterkünfte, Flüchtlingslager, psychiatrische Kliniken, Hospize, Kinderheime und Gefängnisse. Dort werden die jeweiligen Leiter Auskunft geben. Die Befragungen können sich bis zu zwölf Monate lang hinziehen.

Warum werden Hausbesitzer gefragt?
Immobilienbestände sind noch in keinem Register erfasst. Der Staat will in Erfahrung bringen, wie viel Wohnraum zur Verfügung steht, wie alt die Häuser sind, in welchen Kommunen Wohnungsmangel herrscht oder wie geheizt wird. Eigentümer müssen daher Auskunft darüber geben, wie groß ihre Gebäude und Eigentumswohnungen sind, wie viel Räume es gibt, welche Heizung und ob Bad, Dusche und WC vorhanden sind. Außerdem wird nach den Namen von bis zu zwei Wohnungsnutzern gefragt, nach Besitzstatus und Ausstattung.

Was müssen Interviewte preisgeben?
Sie werden unter anderem nach Alter, Staatsangehörigkeit, nach Migrationshintergrund, Haushaltsgröße, nach Beruf, Karrierestatus und Bildungsniveau gefragt. Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften kriegen in der Regel nur elf Fragen gestellt. Etwa auch die nach dem Namen, Geburtsdatum, Geburtsort und Geschlecht. Informationen zur Bildung oder Erwerbstätigkeit werden bei ihnen aber nicht eingefordert. Auf der Basis der neu gewonnenen Einwohnerzahl will der Staat künftig besser planen können.

Darf man sich weigern?
Nein. Wer zu den Gruppen gehört, die schriftlich oder mündlich Rede und Antwort stehen sollen, ist grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Wer Angaben verweigert, falsch macht oder die Antwortfrist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann rein theoretisch mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. Eine Ausnahme wird nur bei der Frage nach der Religion und Glaubensrichtung gemacht. Hier ist die Beantwortung freiwillig.

Wie steht"s um Datenschutz?
Es gilt der Grundsatz, dass persönliche Angaben streng geheim gehalten werden müssen. Daten dürfen nicht an die Verwaltung gegeben werden. Zum Beispiel darf jemand, der seinen Wohnsitz nicht angemeldet hat, nicht dem Einwohneramt angezeigt werden. Individuelles wie Name und Adresse sollen rasch von den übrigen Daten getrennt und vernichtet werden. Spätestens jedoch nach etwa vier Jahren. Die Einhaltung des Datenschutzes wird vom Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder überwacht.