Vor 70 Jahren: Freiwillige Selbstkontrolle nimmt Arbeit auf

"Die Sünderin" mit Hildegard Knef sorgte für den ersten Skandal

​Zensur findet in Deutschland nicht statt. Doch Jugendschutz ist bei Filmen weithin erwünscht. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft sorgt für Altersbegrenzungen - seit nunmehr 70 Jahren.

Autor/in:
Christoph Arens
FSK - Filmkontrolle seit 70 Jahren / © VDB Photos (shutterstock)
FSK - Filmkontrolle seit 70 Jahren / © VDB Photos ( shutterstock )

Sex, Kannibalen und politisch missliebige Szenen: Was dürfen Kino, Fernsehen und Internet den Zuschauern zumuten? Seit Beginn des Kinozeitalters gab es Zensur. Erst recht zu Zeiten der Nazi-Diktatur. Und als Deutschland 1945 in Trümmern lag, sorgten die Siegermächte dafür, dass die Entnazifizierung nicht durch NS-Propaganda konterkariert wurden.

Mit dem Grundgesetz entfiel die Militärzensur. Doch der Schutz der Jugend und der sittlichen Ordnung blieb ein Thema. Um staatliche Eingriffe zu verhindern, gründeten Vertreter von Bund und Ländern, Filmwirtschaft, Religionsgemeinschaften und Bundesjugendring 1949 die "Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft" (FSK). Filmverleiher verpflichteten sich, ihre Filme dort vorzulegen, die Kinobetreiber sagten zu, nur Personen Zutritt zu gestatten, die das Freigabealter erreicht hatten.

1951: Diskussionen um "Die Sünderin"

Vor 70 Jahren, am 18. Juli 1949, prüfte die FSK im Biebricher Schloss in Wiesbaden den ersten Film - "Intimitäten" von Paul Martin. Der Streifen war ein sogenannter Überläufer. In der NS-Zeit hergestellt, wurde er 1944 von der NS-Filmprüfstelle verboten. Die Entscheidung der FSK: Freigegeben ab 16 Jahren ohne Schnitt, nicht geeignet für die stillen Feiertage.

Mehr als 250.000 Filme, Serien und Clips haben die Prüfer der FSK seitdem kontrolliert. Bei den allermeisten verläuft die Einstufung nach Altersstufen unspektakulär. Ein paar Skandale aber haben die FSK bekannt gemacht. Schon 1951 sorgte "Die Sünderin" mit Hildegard Knef für Krisensitzungen und Demonstrationen. Wenige Tage vor dem Filmstart lehnte die FSK die Freigabe zunächst auch für Erwachsene ab. Der Film verharmlose Prostitution, das Töten auf Verlangen sowie die Selbsttötung.

Beste Reklame für den Film. Am Ende wurde der Film mit 9 zu 4 Stimmen ab 18 Jahren freigegeben. Die Vertreter der Kirche verließen aus Protest vorübergehend die FSK. In einigen Städten gab es Tumulte, Gegner warfen Stinkbomben in Kinos, die Polizei reagierte mit Wasserwerfern.

Stabiles Provisorium

Die Hoffnung der Filmwirtschaft, über die FSK gesetzliche Jugendschutzregeln zu verhindern, erfüllte sich nicht. 1952 trat das erste Jugendschutzgesetz in Kraft. Danach waren die Obersten Landesjugendbehörden für Filmfreigaben verantwortlich. Doch schlossen sie mit der Filmwirtschaft ein Abkommen über eine vorübergehende Zusammenarbeit mit der FSK, erwarben aber deutliche Mitspracherechte.

Das Provisorium erwies sich als stabil. Auch dann, als zum Beispiel der Ingmar-Bergman-Film "Das Schweigen" 1963 eine Freigabe ab 18 Jahren erhielt und ein großer Teil der Republik empört war. Die "lockere Spruchpraxis" der FSK beschäftigte den Bundestag. Doch Innenminister Hermann Höcherl (CSU) lehnte staatliche Zensurmaßnahmen ab. Auf Initiative des CDU-Abgeordneten Adolf Süsterhenn entstand die "Aktion saubere Leinwand", die sich gegen "Unzucht im Deckmantel der Kunst" wandte.

Radikaler Wandel

Seit Gründung der FSK hat sich die Medienlandschaft radikal gewandelt. Zu Kino und TV kamen Video und DVD. Als Anfang der 1980er Jahre die ersten Videofilme auf den Markt kamen, waren Eltern, Lehrer und Politiker entsetzt über das Maß an Gewalt und explizitem Sex.

1985 wurde das Jugendschutzgesetz auf Videofilme übertragen; die FSK erweiterte ihre Zuständigkeit. Auch dem Privatfernsehen wurde von Beginn an ein zu lockerer Umgang mit Gewalt und Sex vorgeworfen. Deshalb gründeten die Sender 1994 nach dem Beispiel der FSK die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF).

Kontrolle im Netz schwierig

Mittlerweile aber stellen das Internet, Abspielkanäle wie YouTube oder Streamingdienste den Jugendschutz radikal in Frage. Die öffentlich-rechtlichen Sender haben sich verpflichtet, Filme mit eingeschränkter Altersfreigabe nur zu bestimmten Zeiten im Netz verfügbar zu machen. Doch internationale Anbieter wie Netflix, Amazon und Co. lassen sich kaum kontrollieren.

Manche Politiker träumen von algorithmenbasierten Lösungen, um YouTube, Amazon-Video oder iTunes zu überprüfen - was aber politisch kaum durchsetzbar ist. Denkbar wäre, sich gesetzlich auf unzulässige Inhalte wie Pornografie, Rassenhass, Gewaltverherrlichung zu beschränken und beim Jugendschutz eher auf Informationen und Empfehlungen zu setzen.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema