In Schweizer Weihnachtsgottesdiensten ist Singen verboten

Die "Stille Nacht" droht ganz still zu werden

Die Schweizer Regierung verbietet wegen der Corona-Pandemie den Gesang in der Kirche. Nur Profis und Zelebranten dürfen singen. Dabei ist Singen weit mehr als sakrale Unterhaltung.

Autor/in:
Raphael Rauch
Chorgesang in Zeiten von Corona / © Harald Oppitz (KNA)
Chorgesang in Zeiten von Corona / © Harald Oppitz ( KNA )

Dieses Jahr könnte es in der Schweiz zu einer Premiere kommen: Heiliger Abend in der Kirche ohne "Stille Nacht" und erster Weihnachtsfeiertag ohne "O du fröhliche". Denn Singen kann eine Virenschleuder sein. Gesang verbreitet deutlich mehr Aerosole als das Sprechen. Der Schweizer Bundesrat hat entsprechend gehandelt. Singen ist nur noch zuhause erlaubt. Oder für Profis. Der klassische Gemeindegesang in der Kirche ist seit Mittwoch verboten. In den meisten Gemeinden sind die Gesangbücher schon länger weggesperrt.

Elemente der Liturgie an Gesang gebunden

Kirchengesang ist weit mehr als sakrale Unterhaltung und eine Abwechslung zum gesprochenen Wort. Darauf weist Martin Klöckener hin, Professor für Liturgiewissenschaft an der Uni Freiburg: "Im Gesang verbinden sich unterschiedliche theologische und anthropologische Dimensionen zu einem Ganzen. Gesang stiftet Gemeinschaft, schafft Identität, führt in das gefeierte Mysterium ein und drückt es zugleich aus." Mario Pinggera ist Pfarrer von Richterswil und Dozent für Kirchenmusik an der Theologischen Hochschule Chur. Er betont: "Gesang ist wie Musik ein Ausdruck der Seele. Die Stimme ist immer auch ein Spiegel der Seele. Augustinus sagt treffend: 'Wer singt, betet doppelt'."

Auch seien Elemente der Liturgie an den Gesang gebunden. "Am deutlichsten ist dies beim Halleluja", so Klöckener. "Es fällt aus, wenn es nicht gesungen werden kann. Aber in der Messe sind auch das Sanctus und die Psalmen eigentlich immer zu singen." Gesang sei "weitaus mehr als Dekoration oder Verschönerung des Gottesdienstes". Dies sieht auch Pinggera so: "Gesang ist unverzichtbarer Bestandteil eines jeden Gottesdienstes. Man stelle sich gerne mal eine Oper ohne Gesang vor."

Gesänge sollten Kantoren übernehmen

Wie sollen die Gemeinden mit dem Gesangverbot umgehen? Klöckener fände es gut, "wenn der Priester sich auf die gesungenen Elemente beschränken würde, die ihm von seiner Vorsteherrolle herzukommen." Andere Gesänge sollten von einem Kantor oder einer Kantorin übernommen werden. "Damit würde auch in der jetzigen Situation deutlich, dass die Liturgie, vor allem die Eucharistiefeier, nicht nur aus dem Handeln des Priesters besteht", so Klöckener.

Dem pflichtet Pingerra bei: "Unsere Liturgie seit dem II. Vaticanum ist von einer tief dialogischen Struktur geprägt. Singt nur der oder die Vorstehende, wir diese Struktur beeinträchtigt." Die Priester sollten sich als Solisten zurückhalten. Zumal es "nicht so oft" vorkomme, dass ein Priester gut singen könne.

Theologisch mache es keinen Unterschied, ob ein Priester etwa das Vaterunser singe oder spreche, sagt Klöckener. "Damit das Vaterunser ein Gebet der ganzen Gemeinde bleibt, würde ich derzeit dazu raten, auf dessen Gesang zu verzichten. "Das Mitsprechen durch alle Mitfeiernden sei immer noch möglich.

Kreativer Umgang für Situation gefordert

Klöckener fordert, mit der Situation kreativ umzugehen. Man könne auch Liedtexte sprechen, statt sie zu singen. Dies sei zwar nicht immer einfach. Denn es gebe "viele Lieder, die so sehr an eine Melodie gebunden sind, dass es schwierig ist, sie zu sprechen". Die Orgel könne dezent im Hintergrund das Sprechen begleiten. "Eine Liedpredigt oder wenigstens die Berücksichtigung des betreffenden Liedes in der Predigt könnte dann darauf noch weiter Bezug nehmen." Solche Elemente könnten ein wertvoller Beitrag zur Liturgie sein.

Pinggera sagt: "Die Orgel improvisiert ganz leise über das Lied, und eine gute Sprechstimme spricht den Text, zum Beispiel nach der Lesung ein Psalm-Lied. Diese Form praktizieren wir übrigens unabhängig von der jetzigen Situation."

Summen statt singen

Eine Ausnahme sieht Pinggera in den Akklamationen. Das sind jene Stellen im Gottesdienst, in denen die Gemeinde beispielsweise mit "und mit deinem Geiste" oder "Amen" antwortet. Laut Pinggera könnten diese kurzen Passagen gesungen werden. "Das sind sehr kurze Phrasen, zum Teil nur ein Wort für die Gemeinde. Anders als bei einem längeren Strophenlied ist dagegen nichts einzuwenden."

Es gelte schließlich Maskenpflicht. Und zur Not bleibt die Biene-Maja-Variante, sagt Pinggera: "Bei bekannten Liedern besteht die Möglichkeit mit zu summen: Der Mund bleibt zu, aber es klingt."


Quelle:
KNA