Die CSU bekennt sich zu zu den Staat-Kirchen-Verträgen

"Nicht zur Disposition"

Viel wurde in den vergangenen Monaten über die Verträge zwischen Staat und Kirche diskutiert. Teile der FDP wollen sie auflösen, Kirchenvertreter betonen ihre Rechtsmäßigkeit. Auch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer hat nun eindeutig Stellung bezogen.

 (DR)

"Ich bekenne mich ausdrücklich zu diesen vertraglichen Grundlagen des Staat-Kirchen-Verhältnisses, die auch in Zukunft nicht zur Disposition stehen", sagte Seehofer am Freitag (03.12.2010) bei der Feier zum Bayerischen Verfassungstag in München. Die CSU wolle nicht an den bestehenden Verträgen zwischen Staat und Kirche rütteln. Auf dieser Grundlage sollten beide Partner unter Wahrung der Neutralität des Staates und des Trennungsgebots weiter eng zusammenarbeiten.



Zugleich bekannte sich der Ministerpräsident zum Religionsunterricht an Schulen. Er biete Orientierung im Leben. Es sei eine gemeinsame Aufgabe, das christliche Wertefundament zu pflegen, bei der Jugend zu stärken und gegen Angriffe zu verteidigen, so Seehofer.



Keine einheitliche FDP-Position zu Staatsleistungen an Kirchen

Der FDP-Fraktionsvorsitzende in Schleswig-Holstein, Wolfgang Kubicki, hatte im Sommer eine Kürzung der Staatsleistungen an Kirchen gefordert und damit eine breite Diskussion entfacht. Die sächsische FDP schloss sich seiner Haltung an. Doch der Vorstoß ist innerparteilich auch umstritten. Bei einer Konferenz der FDP-Fraktionsvorsitzenden Mitte September fanden die Beteiligten keine einheitliche Position.



Die Zahlungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. In den Ländern werden die Leistungen in den Kirchenstaatsverträgen festgeschrieben. Nach Angaben der Evangelischen Kirche in Deutschland betragen die Entschädigungszahlungen im Bereich der evangelischen Kirchen momentan knapp 240 Millionen Euro im Jahr.



Bischof Müller: Kirche zu Verhandlungen bereit

Der Regensburger katholische Bischof Gerhard Ludwig Müller sagte zuletzt, er hätte kein Problem damit, künftig nicht mehr sein Gehalt vom Freistaat Bayern ausgezahlt zu bekommen. "Es wäre besser, wenn dies innerkirchlich geregelt wäre. Durch die aktuelle Besoldungsregelung entstehe "ein etwas schiefes Bild von meiner Rolle und Aufgabe".



Zugleich betonte der Bischof aber auch, dass der Staat hier eine Rechtspflicht erfülle und keineswegs Wohltaten verteile. Die Regelung habe historische Gründe: Anfang des 19. Jahrhunderts hätten die Fürsten große Teile des Kirchenvermögens "in einem Gewaltakt eingezogen". Im Gegenzug hätten sie sich in Konkordatsverträgen mit der katholischen Kirche unter anderem dazu verpflichtet, "die Baulast für kirchliche Gebäude zu übernehmen und einzelnen Klerikern den Lebensunterhalt zu sichern".