Prozess gegen mutmaßlichen Attentäter von Halle eröffnet

"Die Aufnahme ist wichtiger als die Tat an sich"

Wie plant und handelt ein antisemitisch und rassistisch motivierter Terrorist? Am ersten Verhandlungstag gab der mutmaßliche Attentäter von Halle vor dem Landgericht Magdeburg Einblick. Reue zeigte er dabei keine.

Der angeklagte Stephan B. (M) wird in den Gerichtssaal geführt / © Ronny Hartmann (dpa)
Der angeklagte Stephan B. (M) wird in den Gerichtssaal geführt / © Ronny Hartmann ( dpa )

Das Attentat am 9. Oktober 2019 hatte international Aufsehen erregt: An Jom Kippur, dem höchsten jüdischen Feiertag, hatte ein Bewaffneter versucht, die Synagoge von Halle/Saale zu stürmen, um die dort versammelten 52 Teilnehmer eines Gottesdienstes zu töten.

Es gelang dem Mann trotz seiner acht Schusswaffen und mehrerer Sprengkörper zwar nicht, weil die massive Tür seinem Sprengversuch standhielt. Doch bis ihn die Polizei später stoppenkonnte, starben eine Passantin und einer der Gäste eines nahe gelegenen Döner-Imbisses. Weitere Menschen wurden teilweise schwer verletzt. 

In seiner Anklage brachte der Vertreter des Generalbundesanwalts, der den Fall wegen der besonderen Schwere an sich gezogen hatte, denn auch ein langes Register an Straftatbeständen vor: Es reichte von Mord in zwei Fällen, versuchtem Mord in 68 Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung bis zu räuberischer Erpressung und Volksverhetzung.

Falls das Gericht dem folgt, droht dem angeklagten Stephan B. lebenslange Haft und anschließende Sicherungsverwahrung. Bis zur Entscheidung sind 18 Verhandlungstage am Landgericht Magdeburg angesetzt, zu denen das zuständige Oberlandesgericht Naumburg 43 Nebenkläger zugelassen hat.

Angeklagter nimmt ausführlich Stellung

Am ersten Verhandlungstag hatte der Angeklagte aus Benndorf (Landkreis Mansfeld-Südharz) die Gelegenheit, sein Leben und seinen Weg zu seiner mutmaßlichen Tat detailliert darzulegen. Auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens zu seinen familiären Verhältnissen ging der 28-Jährige zunächst nur unwillig und knapp ein. Dennoch ergab sich das Bild eines zeitlebens isolierten Einzelgängers, der nach einem abgebrochenen Studium ein finanziell prekäres Leben im Kinderzimmer seiner Eltern fristete und engere Kontakte nur mit ihnen und seiner Schwester hatte.

In der Flüchtlingszuwanderung von 2015 fand B. nach eigenem Bekunden endgültig den vermeintlichen Grund, warum er "aus der Gesellschaft rausgerutscht" sei. Seine Versuche, seine Sicht einer "Invasion" von "Muslimen und Negern" zu entfalten, unterband Richterin Mertens mit der Drohung, den Angeklagten im Falle von "menschenverachtenden Äußerungen" von der Verhandlung auszuschließen. Auch so wurde immer wieder deutlich, wie sehr der Hass auf Zuwanderer sein Handeln leitete. B. soll sich über das Internet informiert und radikalisiert haben.

Improvisiertes Waffenarsenal

Bis auf ein einschüssiges Gewehr, dass B. über das Internet kaufte, baute er seine Schusswaffen nach eigener Aussage unter anderem mit Hilfe eines 3D-Druckers selbst und mischte die Sprengkörper aus Chemikalien zusammen. Dass es daher zu Blockaden seiner Schusswaffen und einer vergleichsweise schwachen Explosionen kam, bedauert er nach eigenem Bekunden bis heute: "Ich habe mich global in unglaublichem Maße lächerlich gemacht."

Er bezog sich damit darauf, dass die Taten per Handykamera gefilmt und live im Internet gestreamt wurden. "Die Aufnahme ist wichtiger als die Tat an sich", erklärte der Angeklagte. Er verwies darauf, dass er sich nach dem ebenfalls im Internet gestreamten anti-muslimischen Anschlag vom 15. März 2019 im neuseeländischen Christchurch endgültig zu der Tat entschieden habe. Während des Angriffs hatte er auch Links zu Dokumenten versendet, in denen er seine Motivation und seinen Tatplan schilderte und dazu aufrief, alle Juden zu töten. Seinen nach eigenem Bekunden erst allmählich entstandenen Hass auch auf die Juden begründete B. damit, dass sie "die Hauptursache am Genozid der Weißen" seien.

Mehrfach stellte Richterin Mertens dem Angeklagten die Frage, ob er nicht Mitleid besonders mit den Opfern gehabt habe, die weder Juden noch Muslime gewesen seien. "Ich bereue es auf jeden Fall", räumte B. mit Blick auf die Passantin ein, die seine Schüsse als erstes töteten. Zur Erklärung seiner "Kurzschlussreaktion" führte er an, dass sie ihn "angeschnauzt" habe, als er vergeblich in die Synagoge eindringen wollte. Wenn er nicht geschossen hätte, dann hätte es geheißen, "dass ein dummer Kommentar reicht, um einen Rechten zu stoppen", rechtfertigte sich B. erneut unter Hinweis auf mögliche Reaktionen in den Sozialen Medien.

Gregor Krumpholz


Quelle:
KNA