Im Bistum Dresden-Meißen fehlen viele Präventions-Schutzkonzepte

Der lange Weg vom Wort zur Tat

​Im Jahr 2015 rief das Bistum Dresden-Meißen seine Pfarrgemeinden auf, im Rahmen der Präventionsarbeit gegen sexuelle Gewalt "Institutionelle Schutzkonzepte" zu erarbeiten. Eine Recherche zur Umsetzung ist ernüchternd.

Autor/in:
Markus Guffler und Karin Wollschläger
Blick auf Dresden / © TTstudio (shutterstock)

Der Umgang mit dem Fall eines vor 50 Jahren gestorbenen Priesters und mehrfachen Missbrauchstäters sorgt im Bistum Dresden-Meißen für Unruhe. Neben der bislang fehlenden Aufarbeitung auf Gemeindeebene, die nun auf Eigeninitiative eines Gemeindereferenten angegangen wird, kamen bei Recherchen zu dem Fall auch Defizite bei den gegenwärtigen Maßnahmen zur Missbrauchsprävention im Bistum zutage.

Konzepterarbeitung war bis Mitte 2016 geplant

Konkret geht es um ein sogenanntes Institutionelles Schutzkonzept, in dem jede Pfarrei im Bistum ihre sämtlichen Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Gewalt festschreiben sollte. Ziel ist, eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und so das Risiko zu verringern, dass kirchliche Einrichtungen zu Tatorten von Missbrauch werden.

Im Januar 2015 erließ Generalvikar Andreas Kutschke die Ausführungsbestimmungen, wie jede Pfarrei ihr Schutzkonzept im Rahmen der Präventionsordnung des Bistums abzufassen hat. Bis zum 30. Juni 2016 musste demnach jede Pfarrei ein solches Konzept erarbeitet und dem Präventionsbeauftragten des Bistums vorgelegt haben.

Ziel immer noch verfehlt

Dieses Planziel ist jedoch auch viereinhalb Jahre nach Verstreichen der Frist noch längst nicht erreicht, wie eine Umfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) unter allen Pfarreien ergab. Demnach haben bislang 16 von 37 Pfarreien noch kein vorzeigbares Schutzkonzept. Unter ihnen ist die Dompfarrei Sankt Trinitatis in Dresden.

Auffällig ist auch der Sachstand im sorbisch geprägten Teil des Bistums: Nur die Dompfarrei Bautzen hat ein Schutzkonzept, die sechs anderen sorbischen Pfarreien konnten bisher keine Bemühungen vorweisen.

Neuer Anlauf seit Januar

Seit den journalistischen Recherchen ab Mitte Januar ist im Bischöflichen Ordinariat in Dresden indes Bewegung in die Sache gekommen. Generalvikar Kutschke bereite die Veröffentlichung einer Entscheidung vor, dass bis Ende Mai die verbliebenen 21 Pfarreien "in jedem Fall zumindest ein Basiskonzept" erstellen und zur Weiterarbeit daran die Pfarreiöffentlichkeit einladen müssten, teilte das Bistum mit.

Bei einer ganztägigen Missbrauchs-Präventionsschulung für Leitungskräfte des Bistums am 19. Januar sei der Sachstand zuletzt erhoben worden. "Der unbefriedigende Arbeitsstand der Schutzkonzept-Erstellung in mehreren Pfarreien ist dabei erneut und drastisch bewusstgeworden", räumte das Bistum ein. Aktuell werde geprüft, ob bei Nichterfüllung "als Ultima Ratio" eine Kürzung des Pfarreizuschusses rechtlich möglich wäre.

"Gefährliches Hindernis"

Kutschke, seit 2013 als Verwaltungschef des Bistums im Amt, zeigte sich "persönlich enttäuscht". Für ihn sei klar, "dass die Befassung mit dem Thema die Erkenntnis voraussetzt, dass es auch in der eigenen Pfarrei zu sexuellem Missbrauch kommen könnte. Diese Erkenntnis nicht zuzulassen und anzuerkennen, scheint mir ein gefährliches Hindernis zu sein."

Gleichwohl stellt sich die Frage, was das Bistum bislang unternommen hat, um sicherzustellen und zu überprüfen, dass die Pfarreien Schutzkonzepte erstellen. Die Präventionsordnung von 2015 nennt als erste Aufgabe des diözesanen Präventionsbeauftragten die "Beratung und Abstimmung bei der Entwicklung und Umsetzung von institutionellen Schutzkonzepten". Wie es sich in der Realität darstellte, sollte somit nicht unbemerkt geblieben sein.

War der Druck zu hoch?

Im Jahr 2016 hatten nur drei Pfarreien im Bistum pünktlich ein Schutzkonzept vorgelegt. Das Bistum erklärte dazu nun, die seinerzeit festgesetzte Frist von anderthalb Jahren habe "vielleicht die offenbar notwendige Bewusstseinsbildung zu stark ausgeblendet".

Das Bistum führt einen "Zielkonflikt" zwischen einem wirksamen Schutzkonzept und einer zeitnahen Durchsetzung an: Von fachlicher Seite werde davor gewarnt, "dass 'Druck' in dieser Frage bestenfalls zu einer formellen Erfüllung der Anforderung führt. Ein Institutionelles Schutzkonzept braucht jedoch eine breit angelegte Beteiligung, Bewusstseinsbildung und Entwicklung einer Kultur von Achtsamkeit in der Pfarrei."

Nun bleibt abzuwarten, mit welchem Problembewusstsein die säumigen Pfarreien in den kommenden drei Monaten ihre "Bewusstseinsbildung" in Sachen Prävention, die ihnen vor sechs Jahren aufgetragen wurde, vorantreiben.


Quelle:
KNA