Bericht: Nachfahren von Juden warten jahrelang auf deutschen Pass

Der Kampf um die deutsche Staatsbürgerschaft

Eigentlich steht es im Grundgesetz: Nachfahren von Juden, die während des Nationalsozialismus aus Deutschland geflohen sind, haben Anrecht auf einen deutschen Pass. Doch die Wirklichkeit sieht einem Medienbericht zufolge anders aus.

Der deutsche Reisepass  / © Matthias Balk (dpa)
Der deutsche Reisepass / © Matthias Balk ( dpa )

Nachfahren von Juden, die während des Nationalsozialismus aus Deutschland geflohen sind, kämpfen einem Medienbericht zufolge derzeit für die deutsche Staatsbürgerschaft. Obwohl das Grundgesetz ihnen den Pass grundsätzlich zuspricht, bekämen ihn viele nicht, heißt es in einem Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Samstag).

"Einige kämpfen schon seit 20, 30 Jahren um den deutschen Pass", sagte Nick Courtman der Zeitung. Er ist Enkel einer geflohenen Jüdin und vertritt den Angaben zufolge die Interessen einer Gruppe von rund 100 Briten, die die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten wollen.

Anträge werden sehr heterogen behandelt

Im Artikel 116 des Grundgesetzes heißt es: "Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern."

In der Praxis werden dem Bericht zufolge die Anträge aber sehr unterschiedlich behandelt. So würden Stichtage geltend gemacht oder Nachfahren von jüdischen Frauen, die einen Briten geheiratet haben, keinen Pass bekommen, die Ahnen jüdischer Männer indes schon.

Viele neue Anträge in Großbritannien

Die Nachfahren verfolgter Juden hätten nach dem NS-Unrecht die Chance verdient, allesamt die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, sagte Courtman. Dem Bericht zufolge ist er mit Bundestagsabgeordneten und der Bundesregierung über das Thema im Gespräch. Der drohende Ausstieg Großbritanniens aus der EU habe zu Dutzenden neuen Anträgen auf den deutschen Pass geführt.

Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums sagte der Zeitung: "Die Gesamtheit der staatsangehörigkeitsrechtlichen Wiedergutmachungsregelungen ist außerordentlich komplex und heterogen ausgestaltet."


Quelle:
epd
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