Besteuerung der Kirchenrestitution in Tschechien wohl gewiss

Das letzte Wort hat das Verfassungsgericht

Im Tauziehen um einst verstaatlichtes Kirchen-Eigentum hat Präsident Zeman Fakten geschaffen: Mit seiner Unterschrift setzte er die Besteuerung der Ersatzzahlungen in Kraft. Die Kirche hofft auf das Verfassungsgericht.

Autor/in:
Hans-Jörg Schmidt
 (DR)

Selten hatte die tschechische Kommunistische Partei (KSCM) so viel Anlass, Sektflaschen zu köpfen, wie in diesem Jahr. In ihrem Kampf gegen die Kirchen konnte sie mehrere Punktsiege erringen.

Auf ihre Initiative hin beschloss das Prager Abgeordnetenhaus im Januar, die Ersatzzahlungen des Staates für nicht mehr rückführbares Kircheneigentum mit 19 Prozent zu besteuern. Der Senat, die von Konservativen und Liberalen dominierte zweite Kammer des Parlaments, kassierte den Entwurf zwar mit überwältigender Mehrheit, aber das Abgeordnetenhaus wies das Veto zurück. Und jetzt hat auch Präsident Milos Zeman der Besteuerung seinen Segen gegeben.

Kirche hofft auf Verfassungsgericht

Doch der Erfolg der Kommunisten könnte zu einem Pyrrhussieg werden, wenn die Angelegenheit erneut vor das Verfassungsgericht in Brünn kommt. Das muss nicht einmal die Kirche veranlassen. Zahlreiche Senatoren haben angekündigt, die oberste Instanz der tschechischen Rechtssprechung um Klarheit bitten zu wollen.

2013 schon hatte das Verfassungsgericht Beschwerden linker Parteien gegen das Restitutionsgesetz abgewiesen. Das Oberhaupt der katholischen Kirche in Tschechien, Kardinal Dominik Duka, erklärte damals erleichtert, mit der gescheiterten Verfassungsbeschwerde werde "eines der ruhmlosen Kapitel in der Geschichte zwischen 1948 und 1989" beendet.

Der Kardinal hatte aber nicht mit der Hartnäckigkeit der Kommunisten gerechnet. Die wollen sich partout nicht damit abfinden, dass die Restitution als solche nichts anderes ausdrückt, als dass ihre Vorgänger nach der Machtergreifung 1948 die Kirchen beraubt hatten.

Seit den letzten Wahlen zum Abgeordnetenhaus sah die KSCM die Chance für einen neuen Großangriff. Sie versprach, die Minderheitsregierung von Premier Andrej Babis zu tolerieren, falls diese die Milliardenbeträge besteuere, die der Staat an Kirchen und Glaubensgemeinschaften zu zahlen hat.

KSCM-Parteichef Vojtech Filip sprach von einem "Geschenk des Staates an die Kirchen". Wenn 80 Prozent der Tschechen keiner Kirche angehörten, müsse das Land den Kirchen auch nicht so viel öffentliche Gelder "schenken". Unter dem Druck der Kommunisten willigte Babis in neue Verhandlungen ein; und kam plötzlich zu dem Schluss, der Wert der Grundstücke und Wälder, die einst den Kirchen gehörten, sei "zu hoch" angesetzt. Seine Finanzministerin sagte, eine Analyse, die man habe anfertigen lassen, bestätige das. Recherchen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ergaben jetzt jedoch, dass es eine solche Analyse gar nicht gibt.

Seltsame Logik

Nun sollen also die finanziellen Entschädigungen an die Kirchen ab 2020 mit 19 Prozent versteuert werden. So würden umgerechnet 23,4 Millionen Euro pro Jahr in die Staatskasse zurückfließen. Für Kritiker wie den früheren Kulturminister Daniel Herman ein Unding: "Das hat dieselbe Logik, als wenn ihnen ein Dieb das Auto stiehlt, die Polizei es findet und zurückgibt und sie dafür Steuern bezahlen müssten."

Doch nicht nur die Kommunisten wollen Recht behalten für Enteignungen der 50er Jahre. Rechtsaußen-Politiker, aber auch Staatspräsident Zeman finden, dass man den Kirchen zu viele Zugeständnisse mache.

Zeman zog es 2018 vor, als erstes Staatsoberhaupt nach 1989 auf einem Parteitag der Kommunisten zu sprechen, statt zum letzten Gottesdienst für den einst von den Kommunisten exilierten Kardinal Josef Beran (1888-1969) zu gehen, der in den Prager Veitsdom umgebettet wurde. Zeman stört sich daran, dass die Kirchen immer noch um Restitutionen gegen Kommunen und Kreise prozessieren.

Der Generalsekretär der Bischofskonferenz, Stanislav Pribyl, sagte dazu: "Der Herr Präsident kennt die Einzelheiten des Restitutionsgesetzes nicht. Dort ist die rechtliche Klärung strittiger Fälle extra vorgesehen." Zudem seien die Kirchen bescheiden gewesen. Ansprüche auf früheres Kircheneigentum in Privathand habe man gar nicht erst erhoben, und ihre Kunstschätze blieben in den Galerien.

Die in Rede stehende Besteuerung würde den Kirchen erhebliche Schwierigkeiten bereiten, erklärten sie. Einige kleinere Glaubensgemeinschaften stünden damit womöglich vor der Liquidierung.

Das Gesetz sei "unmoralisch und verfassungswidrig", ein "Sieg des Populismus über den gesunden Menschenverstand und die Rechtsstaatlichkeit".

Beobachter erwarten, dass das Verfassungsgericht den Argumenten der Kirchen folgen wird. Dann dürften die Sektflaschen der Kommunisten wohl im Keller bleiben.

 

Prags Kardinal Dominik Duka / © Harald Oppitz (KNA)
Prags Kardinal Dominik Duka / © Harald Oppitz ( KNA )

 

Andrej Babis / © Petr David Josek (dpa)
Andrej Babis / © Petr David Josek ( dpa )

 

Milos Zeman, sozialdemokratische Politiker und ehemaliger tschechischer Präsident / © Jaroslav Oana (dpa)
Milos Zeman, sozialdemokratische Politiker und ehemaliger tschechischer Präsident / © Jaroslav Oana ( dpa )
Quelle:
KNA