Das Kirchenasyl vor dem Oberlandesgericht München

"Es ist unsere Christenpflicht"

Ist das Kirchenasyl eine geduldete kirchliche Tradition oder eine Straftat? Diese Grundsatzfrage wird seit Donnerstag vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Das Urteil könnte bedeutend für den Umgang mit Flüchtlingen sein.

Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolfoto Kirchenasyl / © Harald Oppitz ( KNA )

DOMRADIO.DE: Hinter der Verhandlung in München steht ein konkreter Fall. Der Pfarrer einer Kirchengemeinde in Freising hatte 2016 das Kirchenasyl eines Nigerianers, dem die Abschiebung drohte, bei ihm in der Kirche offiziell gemeldet. Können sie uns diesen Fall kurz erklären?

Diakon Thomas Zugehör (Landeskirchlicher Berater und Ansprechpartner für Kirchenasyl der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern): Der Kirchenasylgast sollte nach Italien abgeschoben werden. Und da hat die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben – zunächst gegen den Kirchenasylgast – wegen unerlaubten Aufenthalts in der Bundesrepublik. Die Begründung ist, er habe sich durch das Kirchenasyl der Abschiebung nach Italien entzogen und das führt dazu, dass er nicht mehr in der BRD, sondern in Italien sein müsste. Er ist dann im Kirchenasyl geblieben und hat eine Strafe erhalten. Und dann hat auch der Pfarrer eine Strafanzeige bekommen, weil er das Kirchenasyl angeboten hat. Dadurch enstand der Tatbestand der Begünstigung des unerlaubten Aufenthalts.

DOMRADIO.DE: Kann man Menschen verstehen, die gegen das Kirchenasyl sind und sagen, es darf neben dem Asylrecht in der BRD nicht noch ein Asylrecht in der Kirche bestehen?

Zugehör: Das kann man natürlich verstehen. Wir haben hier in Deutschland eine der liberalsten Asylgesetzgebungen auf der ganzen Welt. Und viele fragen sich, braucht es jetzt dazu noch ein Kirchenasyl, wo man quasi die aktuellen gesetzlichen Regelungen hintergeht oder Möglichkeiten schafft, Abschiebungen zu verhindern? Diese Frage ist richtig und notwendig. Entscheidend ist in dem Zusammenhang, dass jedes Gesetz für viele Menschen und Situationen verabschiedet wird - die Auswirkungen des Gesetzes werden dem jedoch nicht immer gerecht. Und dann werden Menschen abgeschoben, die eigentlich nicht reisefähig sind oder die unter besonderen gesundheitlichen Problemen oder Traumatisierungen leiden. Und hier gibt es dann die Möglichkeit - wenn es zu wirklichen Notfällen und zu drohenden Menschenrechtsverletzungen kommt - mit dem Kirchenasyl Zeit zu gewinnen, um den Fall zu prüfen und den Kirchenasylgast zu unterstützen. So kann der Mensch zu sich kommen und seinen Weg wieder selbst in die Hand nehmen.

DOMRADIO.DE: Das klingt nach dem Kern des christlichen Miteinanders – die Nächstenliebe, sich um den anderen kümmern.

Zugehör: Das ist ja unser Auftrag. Ich würde sogar sagen, es ist unsere Christenpflicht, dass wir uns um Menschen, die in Not geraten, kümmern und uns um sie bemühen, dass sie wieder ihre Verantwortung übernehmen können.

DOMRADIO.DE: Seit Donnerstag wird in München über das Kirchenasyl verhandelt. Welche Konsequenzen könnte die Verhandlung haben?

Zugehör: Wenn Kirchenasyl zukünftig als Straftat aufgefasst wird, dann hat das für den Kirchenasylgast die Konsequenz, dass er als vorbestraft gilt und aus diesem Grund auch ausgewiesen werden kann. Und das, obwohl die Behörden den Aufenthaltsortes des Kirchenasylgastes mitgeteilt bekommen. Sie wissen, welche Adresse er hat und sie wissen auch, dass der Kirchenasylgast deshalb nicht als untergetaucht gelten kann.

 

Quelle:
DR