Der Sozialstaat müsse dafür Sorge tragen, dass Pflegebedürftigkeit nicht automatisch in den Sozialhilfebezug führe, erklärte die Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes, Eva Maria Welskop-Deffaa, am Montag in Berlin. Der Verband begrüßte zugleich die von der Bundesregierung geplante Wohngeldreform.
Sie müsse so gestaltet werden, "dass das Wohngeld für die Menschen in Einrichtungen der Altenhilfe einfach zu beantragen und praxisgerecht bemessen ist,", so die Caritas-Präsidentin. Wichtig sei zudem, dass der Bund die Kosten der medizinischen Behandlung von Pflegebedürftigen sowie die Ausbildungskosten, die derzeit über die Eigenanteile zu finanzieren seien, übernehme.
Entlastung der Pflegeversicherung richtig
Die Caritas unterstützte die Idee eines Zuschusses des Bundes an die Pflegeversicherung, um die Pflegeversicherung zu entlasten. Der Bund solle dazu die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger in den Bundeshaushalt übernehmen, so dass der Pflegeversicherung dieser Betrag zur Entlastung zur Verfügung stehe.
Die Caritas forderte darüber hinaus Vorkehrungen für die nächsten Phasen der Corona-Pandemie. "Kommen im nächsten Jahr eine oder mehrere neue Infektionswellen auf uns zu, müssen Pflegeeinrichtungen, insbesondere in der Tagespflege, erneut mit Einnahmeeinbußen rechnen", so der Verband. Voraussichtlich würden auch zusätzliche Kosten anfallen, wenn Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfielen und etwa durch Leiharbeiter ersetzt werden müssten, hieß es.