Israels Regierung hat angekündigt, 37 Hilfsorganisationen in den palästinensischen Gebieten die Arbeitslizenz zu entziehen. Als Gründe werden Sicherheitsbedenken und nicht erfüllte Auflagen genannt. International stößt dieser Schritt auf Widerstand. Hilfswerke warnen vor einer weiteren Verschärfung der ohnehin dramatischen humanitären Lage im Gazastreifen, der trotz des bestehenden Waffenstillstands weiterhin in einer schweren Krise steckt.
Auch kirchliche Hilfsorganisationen betroffen
Caritas Internationalis, die Dachorganisation nationaler Caritasverbände, betont in einer Anfrage von DOMRADIO.DE, dass ihre Arbeit auf einer klar geregelten rechtlichen Grundlage beruht. Caritas Internationalis mit Sitz in Rom führt zwar selbst keine direkten Hilfsdienste in Israel oder den besetzten palästinensischen Gebieten durch. Allerdings unterstützt, koordiniert und begleitet sie ihre Mitgliedsorganisationen.
Die konkrete Hilfe für die betroffene Bevölkerung vor Ort läuft über Caritas Jerusalem. Mit denen man "eng zusammenarbeitet, um die weitere Bereitstellung dringend benötigter humanitärer Hilfe für die von der Krise in Gaza betroffenen Menschen sicherzustellen".
Völkerrechtlich abgesichert
Caritas Internationalis stellt zudem klar, dass Caritas Jerusalem als Organisation "gemäß dem Grundabkommen von 1993 und dem Abkommen über die Rechtspersönlichkeit von 1997 zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Staat Israel als kirchliche juristische Person anerkannt". Diese Einschätzung wird vom Lateinischen Patriarchat von Jerusalem bestätigt.
Demnach ist die Organisation keine private, gewöhnliche Nichtregierungsorganisation, sondern durch das Abkommen ein Teil der katholischen Kirche, womit ihr besondere Rechte zukommen.
Keinen entsprechenden Antrag gestellt
In der aktuellen Auseinandersetzung geht es auch um die Frage der erneuten Registrierung. Caritas Jerusalem gehört zu den Organisationen, denen diese verweigert wurde. Gleichzeitig betonen beide kirchlichen Stellen, dass ein solcher entsprechender Antrag nicht gestellt worden sei.
Caritas Internationalis erklärt gegenüber DOMRADIO.DE, dass Caritas Jerusalem kein Neuregistrierungsverfahren bei den israelischen Behörden durchgeführt hat und weiterhin entschlossen bleibe, ihren humanitären und entwicklungspolitischen Auftrag in Gaza, im Westjordanland und in Jerusalem zu erfüllen.
Fragiler Waffenstillstand in Gefahr
Unterstützung kommt von führenden internationalen Hilfs- und UN-Organisationen. In einer gemeinsamen Erklärung des Inter-Agency Standing Committee, die auch von Caritas Internationalis unterzeichnet wurde, fordern sie die israelischen Behörden nachdrücklich dazu auf, ihr Verbot zu überdenken. Gleichzeitig verweisen sie darauf, dass internationale NGOs "zusammen fast 1 Milliarde Dollar an Hilfsgeldern pro Jahr bereitstellen". Besonders für Gaza sehen sie schwere Risiken, da ein Verbot der Hilfswerke "Risiken, die die fragilen Fortschritte während des Waffenstillstands untergraben könnten".
Caritas Internationalis fordert daher "die Wiederzulassung der deregistrierten humanitären Organisationen", sodass humanitäre Organisationen ungehindert arbeiten könnten. Entscheidend hierfür sei dabei, dass die Bedürfnisse der Zivilbevölkerung weiterhin im Vordergrund stünden und dass Hilfe diejenigen erreichen könne, die sie am dringendsten benötigten.
Caritas International nicht betroffen
Caritas International mit Sitz in Freiburg ist hingegen vom Verbot nicht betroffen, bestätigte ein Sprecher gegenüber DOMRADIO.DE. Man sei weiter über die Referentin für Gaza täglich im Austausch über die Situation vor Ort. Über den Catholic Relief Services (CRS), die internationale katholische Hilfsorganisation der USA, und Caritas Jerusalem seien seit der Waffenruhe Hilfslieferungen zwischen drei und vier Millionen Euro durchgeführt worden.
Zudem könne man über die US-amerikanische Partnerorganisation CRS weiter Hilfslieferungen in die palästinensischen Gebiete und nach Gaza durchführen, so der Sprecher weiter. Diese liefen zwar nicht optimal und reibungslos, allerdings sei Hilfe bis vor Ort weiter möglich.