Bundesweite Corona-Maßnahmen ab 2. November

 (DR)

Schulen: Schulen und Kitas sind von den Schließungen ausgenommen.
Damit sollen Ausbildung gesichert und Familien nicht erneut belastet werden. Die Länder entscheiden selbst über die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Kontaktbeschränkungen: Die Bürger sind aufgefordert, private Kontakte auf "ein absolut nötiges Minimum" begrenzen. Zu Hause und auch im öffentlichen Raum sollen sich nur Mitglieder zweier Haushalte, maximal aber zehn Personen treffen. Feiern seien "inakzeptabel", sagte Merkel. Die Kontrollen sollen in diesem Bereich verstärkt werden.

Reisen und Beherbergungsverbot: Bund und Länder bitten die Bürger dringend, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Dazu zählen auch touristische Reisen. Kommerzielle Übernachtungsmöglichkeiten soll es nur noch für notwendige, explizit nicht touristische Reisen geben.

Mehr Homeoffice: Unternehmen sind "eindringlich" aufgefordert Heimarbeit zu ermöglichen. Die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden sowie die Unfallversicherungsträger sollen Firmen dabei beraten, aber auch kontrollieren.

Einzelhandel: Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen geöffnet. Dabei dürfen sich in den Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten.

Wirtschaftshilfen: Die von den Schließungen betroffenen Firmen, Vereine und Einrichtungen sollen ein außerordentliche Wirtschaftshilfe bekommen. Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern sollen als "Erstattungsbetrag" 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten. Insgesamt sollen dafür bis zu zehn Milliarden Euro zur Verfügung stehen. (epd/28.10.20)