Bundestag verabschiedet Übergangsregelung zum Familiennachzug

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Der Familiennachzug von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus bleibt bis Ende Juli ausgesetzt. Danach sollen enge Angehörige im Rahmen von Kontingenten nach Deutschland nachkommen können. Das hat der Bundestag entschieden.

Bundeskanzlerin Merkel bei der Abstimmung / © Kay Nietfeld (dpa)
Bundeskanzlerin Merkel bei der Abstimmung / © Kay Nietfeld ( dpa )

Der Bundestag verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD einen entsprechenden Gesetzentwurf, wonach 1.000 Menschen pro Monat aus humanitären Gründen aufgenommen werden. Die Fraktionen von AfD, Linksfraktion, FPD und Grüne stimmten dagegen, fanden aber zugleich mit eigenen Vorlagen keine Mehrheit.

Die Regelung soll für Ehepartner, Eltern und minderjährige Kinder gelten. Betroffen sind vor allem Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien und dem Irak. Ergänzt wird das Gesetz durch eine Härtefallregelung. Die Ausgestaltung vor allem der Kontingente soll bis zum Juli rechtlich neu geregelt werden.

Emotionale Debatte

Die AfD forderte den völligen Wegfall des gesetzlichen Nachzugsanspruchs. Die FDP-Fraktion wollte den Nachzug nur in Ausnahmefällen zulassen, ansonsten aber zwei weitere Jahre aussetzen. Die Linke forderte, die derzeitige Warteregelung sofort aufzuheben und die Grünen wollten die Aussetzung auslaufen lassen.

In einer teilweise emotional aufgeladenen Debatte verteidigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) den Kompromiss. Die Vereinbarung stehe für "Humanität und Verantwortung, Integration und Begrenzung". Für die CDU sei es wichtig, "dass es nicht wieder zu einem Anspruch auf Familiennachzug kommt".

AfD forderte Schutzzonen in Syrien oder Nachbarstaaten

SPD-Fraktionsvize Eva Högl (SPD) stellte sich ebenfalls hinter die Einigung. Der SPD falle es schwer, den Familiennachzug zu begrenzen, nun finde er aber zumindest wieder statt und zwar sicher und legal. Allerdings könnten nicht alle Menschen, die in ihrem Heimatland keine Sicherheit fänden, nach Deutschland kommen. Sie forderte, die Härtefallregelung künftig stärker am Kindeswohl auszurichten.

Der AfD-Abgeordnete Christian Wirth forderte, die Familienzusammenführung in Schutzzonen in Syrien oder Nachbarstaaten zu ermöglichen. Stephan Thomae (FDP) warf der Union vor, dass die Regelung für eine christliche Partei "nicht der große Wurf" sei und das Problem vertage.

Linkspartei spricht von "Trauerspiel"

Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Dietmar Bartsch, sprach von einem "Trauerspiel zulasten der Menschlichkeit". Er zitierte den Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten, mit den Worten: "Es ist eine untragbare Härte, wenn Familien auf unabsehbare Zeit getrennt werden."

Katrin Göring-Eckardt (Grüne) warf der Union vor, dem Rechtsstaat und dem Ansehen des Landes zu schaden. Den Flüchtlingen sei der Nachzug versprochen worden. Die Regelung mache aus dem Schutz von Ehe und Familie ein Gnadenrecht. Jede Trennung von Kindern und Eltern sei ein Härtefall.

Stephan Mayer (CSU) betonte, dass die Betroffenen nach dem Wegfallen der Fluchtgründe wieder in ihre Heimat zurückkehren müssten. Zudem werde an der Härtefallregelung "nicht gerüttelt".


Quelle:
KNA