Gegenstand der dreistündigen Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages waren Gesetzentwürfe der Union, der AfD, der FDP, der Linken und ein Antrag der Grünen. Die Bundesregierung hatte den Nachzug der Kernfamilie für diese Flüchtlingsgruppe kurz nach der Einführung wieder für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft am 16. März ab.
Subsidiär schutzberechtigt ist derjenige, der nach Paragraf 4 des Asylgesetzes stichhaltige Gründe dafür vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht oder eine ernsthafte Bedrohung durch Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.
Die Kirchen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, die Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und ab dem 16. März wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie", hieß es in einer Stellungnahme. (kna/Stand 29.01.2018)
29.01.2018
Nicht nur in den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD, sondern auch im Bundestag steht die Regelung zum Familiennachzug auf der Agenda. Kirchenvertreter fordern von den Akteuren eine Politik der "offenen Hände".
"Ein starkes Land wie Deutschland hat eine humanitäre Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Flüchtlingen", appelliert Caritas-Präsident Peter Neher an Union und SPD anlässlich der an diesem Montag im Bundestag stattfindenden Anhörung zum Familiennachzug.
Auf bisherige Regelung verlassen
Humanitär und integrationspolitisch fatal sei die geplante Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär geschützte Menschen. Viele von ihnen warteten mittlerweile seit über zwei Jahren darauf, ihre Ehefrauen, Ehemänner und ihre Kinder wiederzusehen. "Die Menschen haben sich auf das Ende der zweijährigen Aussetzung des Familiennachzugs verlassen. Jetzt sollen sie noch länger ausharren müssen oder ihre Familienangehörigen gar nicht nachholen können. Neben hohen psychischen Belastungen für die Betroffenen wirft dieses Vorgehen auch erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf", macht Neher deutlich.
Eine Neuregelung, die den Familiennachzug auf 1.000 nachziehende Angehörige pro Monat begrenzt, soll den regulären Familiennachzug für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz ablösen. "Nach welchen Kriterien soll hier eine Auswahl getroffen werden bei Menschen, die durch das Grundgesetz und das Völkerrecht geschützt sind?
Ich hoffe nach wie vor auf die Vernunft der Politik, den Familiennachzug für alle subsidiär Geschützten wieder einzuführen", fordert Neher. Betroffen seien vor allem Menschen aus Syrien. Da sich die politische Situation in diesem Land auf absehbare Zeit nicht ändern wird, gibt es keine Perspektive für die Betroffenen auf eine rasche Rückkehr.
„Ein starkes Land wie Deutschland hat eine humanitäre Verantwortung gegenüber schutzbedürftigen Flüchtlingen“, sagt Caritas-Präsident Neher. Der #Familiennachzug für alle Schutzbedürftige muss wieder eingeführt werden. https://t.co/Nli15WFXi5 pic.twitter.com/rcpCDwu2BG
— Caritas Deutschland (@Caritas_web) 29. Januar 2018
Politik der "offenen Hände"
Dass monatlich lediglich 1.000 Angehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen nachziehen dürften sei mit der Integrationsfähigkeit Deutschlands nicht zu begründen. "Diese Grenze ist willkürlich festgesetzt, viel zu niedrig und trennt Familien, die eigentlich nach Artikel 6 des Grundgesetzes und Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützt werden sollen.
Ein Land wie Deutschland kann die Aufnahme und Integration schutzsuchender Menschen in einer wesentlich höheren Größenordnung gut meistern", so Neher.
Angesichts der jetzt anstehenden Koalitionsverhandlungen dürfe es hier keine taktischen Manöver geben, sondern eine Flüchtlings- und Integrationspolitik der "offenen Hände", die Humanität und Menschenrechte im Blick behalte. "Wir müssen den Menschen, die ein Bleiberecht in unserem Land haben, dabei helfen, hier eine neue Heimat zu finden, wenn sie nicht auf absehbare Zeit in ihre angestammte Heimat zurückkehren können", so Neher. Dazu gehöre, Familien wieder zusammen zu bringen.
Kirchen für Familiennachzug
Auch die Kirchen haben sich nachdrücklich dafür ausgesprochen, subsidiär geschützten Flüchtlingen den Nachzug der engsten Familienangehörigen zu gestatten. Eine Zusammenführung in Herkunfts- oder Drittländern sei zumeist nicht möglich, betonte der Vertreter der katholischen Bischöfe in Berlin, Prälat Karl Jüsten - auch im Namen der Evangelischen Kirche.
Jüsten äußerte sich am Montagmorgen bei einer Anhörung des Bundestages in Berlin. Der Vertreter des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR, Roland Bank, sprach sich für eine Gleichbehandlung von subsidiär und humanitär geschützten Flüchtlingen aus und dafür, beiden gleichermaßen den Familiennachzug zu gewähren. Hendrik Cremer vom Deutschen Institut für Menschenrechte hob auf das Recht auf Familienleben ab. Dies umfasse auch das Recht auf Kontakt der Kinder mit beiden Elternteilen.
Vertreter von Städten und Kommunen zeigten Verständnis für die humanitären Anliegen, verlangten aber, dies mit den Erfordernissen der Aufnahme und Integrationsfähigkeit abzuwägen. Helmut Dedy vom Deutschen Städtetag verwies auf knappen Wohnraum, fehlende Kita- und Schulplätze sowie Integrationskosten. Rechtswissenschaftler hoben ebenfalls auf Abwägungskriterien ab, verlangten aber, Härtefälle zu berücksichtigen.
Gegenstand der dreistündigen Anhörung im Hauptausschuss des Bundestages waren Gesetzentwürfe der Union, der AfD, der FDP, der Linken und ein Antrag der Grünen. Die Bundesregierung hatte den Nachzug der Kernfamilie für diese Flüchtlingsgruppe kurz nach der Einführung wieder für zwei Jahre ausgesetzt. Diese Frist läuft am 16. März ab.
Subsidiär schutzberechtigt ist derjenige, der nach Paragraf 4 des Asylgesetzes stichhaltige Gründe dafür vorgebracht hat, dass ihm in seinem Herkunftsland ein ernsthafter Schaden wie die Todesstrafe, Folter oder unmenschliche Behandlung droht oder eine ernsthafte Bedrohung durch Gewalt im Rahmen eines bewaffneten Konflikts.
Die Kirchen sprachen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür aus, die Aussetzung des Familiennachzugs planmäßig auslaufen zu lassen und ab dem 16. März wieder voraussetzungslos auch für subsidiär Schutzberechtigte zu ermöglichen. Eine weitere Aussetzung verstößt nach ihrer Auffassung "gegen den verfassungs- und völkerrechtlich garantierten besonderen Schutz der Familie", hieß es in einer Stellungnahme. (kna/Stand 29.01.2018)