Bundesrat: Härtere Strafen für judenfeindliche Straftaten

Antisemitismus entschlossen bekämpfen

Die Länderkammer beschloss am heutigen Freitag, eine ebenfalls eine Änderung des Strafgesetzbuches in den Bundestag einzubringen. Demnach sollen antisemitische Motive als strafverschärfend berücksichtigt werden.

Bundesrat / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Bundesrat / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Der Bundesrat hat sich ebenfalls dafür ausgesprochen, judenfeindliche Straftaten härter zu ahnden. Die Länderkammer beschloss am Freitag, eine entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches in den Bundestag einzubringen. Zuvor hatte bereits Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) eine solche Änderung angekündigt.

"Diese Initiative, die mithin von Bund und Ländern gleichermaßen getragen wird, findet meine volle Unterstützung", sagte der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein. Eine Gesetzesänderung müsste zunächst vom Bundestag beschlossen werden und anschließend noch durch die Länderkammer. 

Neu: antisemitische Motive als eigenes Kriterium 

Sowohl die Länder als auch Lambrecht wollen, dass künftig antisemitische Motive als eigenes Kriterium strafverschärfend berücksichtigt werden. Bisher werden sie unter dem Oberbegriff "menschenverachtend" bei der Strafzumessung bewertet. Rassistische und fremdenfeindliche Beweggründe und Ziele werden hingegen ausdrücklich im Gesetz genannt.

Klein betonte: "Die damit angestoßene Verschärfung des Strafrechts, um judenfeindliche Straftaten besser sanktionieren zu können, ist ein richtiger und guter Schritt, nicht nur für Jüdinnen und Juden in Deutschland, sondern für unsere Demokratie." Dass auch der Bundesrat das Anliegen unterstütze, sei eine wichtige Voraussetzung für eine zügige Umsetzung der Novellierung.

Wichtiges Signal an jüdische Gemeinden

Es geht darum, im Strafgesetzbuch den Paragrafen 46 um antisemitische Motivationen zu erweitern. "Antisemitische Motive sollten bei allen Straftaten strafverschärfend wirken können. Ich sehe darin ein wichtiges Signal an die jüdische Gemeinschaft in Deutschland und zugleich eine Handlungsleitung für Richter und Staatsanwälte", sagte Klein.

Für eine Änderung der Gesetzeslage spricht sich auch der Zentralrat der Juden aus. Dessen Präsident Josef Schuster hatte den Vorstoß von Ministerin Lambrecht am gestrigen Donnerstag als "wichtigen Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten" bezeichnet.

Klare Wertentscheidung

"Antisemitische Beweggründe müssen bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden." Die Bundesregierung komme mit einer geplanten Gesetzesergänzung ihrem "Bekenntnis nach, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen".

Der vom Bundesrat verabschiedete Beschluss geht auf eine Initiative Bayerns zurück. Landesjustizminister Georg Eisenreich (CSU) reagierte erfreut auf den Schritt: "Damit wollen wir auch eine klare Wertentscheidung des Gesetzgebers dokumentieren", erklärte er.


Quelle:
KNA , dpa
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