Justizministerin: Antisemitische Straftaten stärker ahnden

"Ich schäme mich dafür, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen"

Rassistische Motive einer Straftat sollen bereits jetzt für höhere Strafen sorgen. Das gilt auch für Antisemitismus. Im Gesetz ist das aber nicht explizit genannt. Die Justizministerin will das ändern – auch auf Drängen des Zentralrats der Juden.

Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka (dpa)
Christine Lambrecht (SPD), Bundesjustizministerin, im Bundestag / © Bernd von Jutrczenka ( dpa )

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will antisemitische Straftaten stärker ahnden. "Es ist für mich unfassbar, und ich schäme mich dafür, dass sich Juden in Deutschland nicht mehr sicher fühlen, dass sogar viele darüber nachdenken, das Land zu verlassen", sagte Lambrecht am gestrigen Donnerstag im Bundestag. "Ich werde vorschlagen, dass antisemitische Motive ausdrücklich als strafschärfend benannt werden", sagte Christine Lambrecht. Der Paragraf 46 des Strafgesetzbuchs, nach dem menschenverachtende Motive bei der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen, soll nach ihren Worten entsprechend ergänzt werden. Damit solle ein deutliches Signal gegen Antisemitismus gesetzt werden.

Zunehmend Diffamierungen, Bedrohungen und Gewalttaten

Sie habe dazu zahlreiche Gespräche mit dem Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, geführt, so Lambrecht. Zwar kann ein antisemitisches Motiv nach Angaben des Ministeriums auch bisher als menschenverachtender Beweggrund strafverschärfend wirken; das ist aber bislang nicht ausdrücklich geregelt. Angesichts des Ausmaßes von Diffamierungen, Bedrohungen und Gewalttaten gegen Juden in Deutschland sollen antisemitische Motive nun ausdrücklich als strafschärfende Beweggründe genannt werden.

Der Zentralrat der Juden begrüßte die Ankündigung der Ministerin für eine Ergänzung des Paragrafen 46, Absatz 2 Strafgesetzbuch um das Merkmal Antisemitismus. Bereits jetzt kann sich ein antisemitisches Motiv nach dem Paragrafen strafverschärfend auswirken, auch wenn es nicht ausdrücklich genannt ist, hieß es aus dem Justizministerium. Explizit genannt sind dort rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe. Der Zentralrat hatte für eine Ergänzung plädiert. Die Ergänzung soll unter anderem dazu beitragen, dass Polizei, Justiz und Gesellschaft stärker für judenfeindliche Taten sensibilisiert werden.

Konsequente Ahndung antisemitischer Straftatten

"Das ist ein wichtiger Schritt hin zu einer konsequenten Ahndung judenfeindlicher Straftaten. Antisemitische Beweggründe müssen bei der Strafzumessung gesondert und erschwerend berücksichtigt werden", erklärte Zentralratspräsident Josef Schuster. Die Bundesregierung komme mit einer geplanten Gesetzesergänzung ihrem "Bekenntnis nach, Antisemitismus entschlossen zu bekämpfen und jüdisches Leben zu schützen".   

Lambrecht hatte gemeinsam mit Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ein Maßnahmenpaket gegen Rechtsextremismus, Antisemitismus und Hass im Netz angekündigt. Im Bundestag erklärte Lambrecht, dass bis Jahresende ein Gesetz vorliegen soll.

Verschärfung des NetztDG

Geplant ist unter anderem eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, die Plattformbetreiber verpflichten soll, schwere Hass-Straftaten wie Morddrohungen oder Volksverhetzung ans Bundeskriminalamt zu melden, anstatt die Inhalte nur zu löschen. Lambrecht will zudem den strafrechtlichen Schutz von Kommunalpolitikern verbessern und das Waffenrecht verschärfen, um zu verhindern, dass Extremisten an Waffen gelangen.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema