Bundesrat billigt höhere Beamtenbezüge - Jugendschutz bei Computerspielen verschärft

Grünes Licht für Rentenerhöhung

Der Bundesrat hat am Freitag den Weg für die außerplanmäßige Rentenerhöhung ab 1. Juli frei gemacht. Die Länderkammer ließ zudem in ihrer gut einstündigen Sitzung eine Reihe weiterer wichtiger Gesetzesbeschlüsse des Bundestages ohne Einwände passieren:

Autor/in:
Helmut Stoltenberg
 (DR)

Damit erhalten die 20 Millionen Rentner in Deutschland ab kommenden Monat 1,1 Prozent höhere Altersbezüge. Ursprünglich war eine Steigerung von lediglich 0,46 Prozent vorgesehen.

Die große Koalition hatte jedoch beschlossen, die Renten 2008 und 2009 stärker zu erhöhen, als dies nach bisheriger Rechtslage möglich wäre. Dazu wird der sogenannte Riester-Faktor in der Rentenformel ausgesetzt, der die Erhöhung dämpfen würde. Die ausgesetzten Stufen der "Riestertreppe" sollen 2012 und 2013 nachgeholt werden.

BEAMTENBESOLDUNG: Bundesbeamte und Bundesrichter sowie Soldaten erhalten rückwirkend ab dem 1. Januar 2008 zusätzlich 50 Euro im Monat und eine lineare Erhöhung um 3,1 Prozent. Eine weitere Erhöhung um 2,8 Prozent folgt am 1. Januar 2009. Damit werden die Bezüge dem Tarifabschluss für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes angepasst.

JUGENDSCHUTZ: Kinder und Jugendliche sollen besser vor medialer Gewaltdarstellung und gewaltbeherrschten Computerspielen geschützt werden. Dazu werden Filme und Computerspiele mit besonders realistischen, grausamen und reißerischen Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen mit weitreichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt. Auch ist eine Indizierung von Medien vorgesehen, in denen entweder Gewalthandlungen wie Mordszenen "selbstzweckhaft und detailliert dargestellt werden" oder "Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahe gelegt wird".

KRIEGSHEIMKEHRER: Frühere Kriegsgefangene aus dem Gebiet der ehemaligen DDR werden früher als geplant entschädigt. Dazu tritt das sogenannte Heimkehrerentschädigungsgesetz bereits am 1. Juli dieses Jahres statt wie bislang vorgesehen erst Anfang 2009 in Kraft, weil den Betroffenen angesichts ihres hohen Alters eine weitere Wartezeit nicht zugemutet werden soll. Gezahlt werden einmalig 500 Euro für die Entlassungsjahrgänge 1947 und 1948, 1000 Euro für die Jahrgänge 1949 und 1950 und 1500 Euro für Entlassungen ab 1951.

CONTERGAN: Die Renten für Contergan-Geschädigte in Deutschland werden zum 1. Juli verdoppelt. Damit steigt die bislang niedrigste Rente in Höhe von 121 Euro im Monat auf künftig 242 Euro monatlich. Die bisher höchste Rente wird von 545 Euro auf 1090 Euro im Monat angehoben.

OPFERSCHUTZ: Die Länderkammer beschloss, einen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen, mit dem der Opferschutz künftig durch die Einführung verpflichtender Täterprogramme verbessert werden soll. Die sogenannte Täterarbeit soll danach vor allem der Bekämpfung häuslicher Gewalt dienen. Ziel der Programme sei es, Tätern die Fähigkeit zur Selbstkontrolle zu vermitteln. Der Entwurf sieht die Möglichkeit vor, das Verfahren gegen einen Beschuldigten dann einzustellen, wenn dieser an einem speziellen Täterprogramm teilnimmt.