Bundesrat für Ausbau der Kleinkindbetreuung

Und zahlen soll der Bund

Die Bundesländer unterstützen den Ausbau der Kleinkindbetreuung, verlangen aber Änderungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung. In einer am Freitag in Berlin beschlossenen Stellungnahme fordert der Bundesrat, das zwischen SPD und Union strittige Betreuungsgeld müsse allein vom Bund finanziert werden.

 (DR)

Der rheinland-pfälzische Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) nannte das Betreuungsgeld einen "Schönheitsfehler" des Kinderförderungsgesetzes, der noch "korrigiert" werden sollte. Der bayerische Staatsminister Markus Söder (CSU) hingegen erklärte, Bayern werde dafür sorgen, dass Familien, die ihre Kinder zu Hause behalten, ein Betreuungsgeld bekämen. Dies sorge für Gerechtigkeit zwischen den Familien und ihren unterschiedlichen Lebensformen.

Über staatliche Zuschüsse an Privatkindergärten wollen die Länder selbst entscheiden können. Dazu müsste eine Regelung aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, wonach der Bund festlegt, dass alle Tagesstätten für Kleinkinder, ob gemeinnützig, kommunal oder in privater Trägerschaft, staatliche Zuschüsse erhalten sollen. Bisher ist es den Ländern freigestellt, ob sie die Förderung auf gewerbliche Kitas ausdehnen. Die meisten Länder machen davon keinen Gebrauch.
Schließlich wollen die Länder erreichen, dass die Kriterien für Eltern, die heute schon Anspruch auf einen Platz für ihr Kleinkind haben, in der Ausbauphase enger gefasst werden, als es der Gesetzentwurf des Bundes vorsieht. Bisher müssen die Kinder berufstätiger Eltern bei der Platzvergabe bevorzugt werden und Kinder, die wegen Problemen im Elternhaus eine Betreuung besonders nötig haben. Der Bund will bereits ab dem kommenden Jahr Kinder jobsuchender Eltern in die bevorzugte Gruppe aufnehmen, besonders Kleinkinder von Alleinerziehenden.

Die Länder fürchten zu schnell steigende Kosten und sehen die Regelung als verfrühte Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz, der am Ende der Ausbauphase, im August 2013, eingeführt werden soll.

Das "Kinderförderungsgesetz", das derzeit im Bundestag und im Bundesrat beraten wird, regelt den schrittweisen Ausbau der Kleinkindbetreuung bis 2013. Für etwa jedes dritte Kind unter drei Jahren soll dann ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen, angestrebt sind bundesweit 750.000 Plätze.

Ein Drittel der Plätze soll bei Tagesmüttern und -vätern entstehen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen Tagesmütter besser geschult und honoriert werden. Bei entsprechender Ausbildung sollen sie künftig mehr als fünf Kinder aufnehmen können. Eltern sollen ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes haben. Die Union hat durchgesetzt, dass parallel dazu Familien eine monatliche Zahlung erhalten sollen, wenn sie ihre Kleinkinder zu Hause behalten.

Der Ausbau der Kleinkindbetreuung kostet zwölf Milliarden Euro. Bund Länder und Kommunen sollen jeweils ein Drittel der Kosten tragen. Der Bund stellt in der Aufbauphase 2,15 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung und 1,85 Milliarden für Betriebskosten. Ab 2014 will er 770 Millionen Euro jährlich zuschießen. Die Mittel des Bundes sind bereits in einem Sondervermögen zur Verfügung gestellt worden.