Bundeskabinett will Kinderschutz verbessern

Opfer- statt Täterschutz

Das Bundeskabinett will den Kinderschutz verbessern. Es stimmte am Mittwoch zwei Gesetzen zu, mit denen unter anderem der Informationsaustausch zwischen Jugendämtern und Ärzten erleichtert werden soll. Sogenannte erweiterte Führungszeugnisse sollen außerdem einem Arbeitgeber in weit größerem Umfang als bisher darüber Auskunft geben, ob Stellenbewerber für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wegen Sexualdelikten vorbestraft sind.

 (DR)

Der vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass ein Jugendamt ein gefährdetes Kind selbst in Augenschein nehmen muss, wenn es gewichtige Anhaltspunkte für Verwahrlosung oder Misshandlung gibt. Auch das sogenannte «Jugendamts-Hopping», bei dem sich verdächtige Familien bisher durch einen Umzug dem Zugriff entziehen konnten, soll erschwert werden.

Alle für eine Gefährdungseinschätzung notwendigen Informationen über die Familie werden künftig dem neuen Jugendamt übermittelt. Daneben soll es Ärzten und anderen «Berufsgeheimnisträgern» erleichtert werden, ihre Schweigepflicht abzuwägen und das Jugendamt über eine mögliche Gefährdung zu informieren.

Der zweite, vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf will mit dem erweiterten Führungszeugnis verhindern, dass Menschen mit pädophilen Neigungen etwa als Erzieher oder Jugendtrainer arbeiten. In dem Zeugnis werden Verurteilungen wegen Sexualstraftaten auch im untersten Strafbereich aufgenommen. Betroffen sind aber nur Berufsgruppen, die direkt im Kinder- und Jugendbereich tätig sind.

Der Deutsche Städtetag begrüßte es, dass der Schutz von Kindern vor Vernachlässigung und Misshandlung erhöht werde. Skeptisch bewertete er jedoch die gesetzliche Vorgabe für Hausbesuche. Diese würden bereits heute von den Jugendämtern unternommen. Sie müssten im Rahmen ihrer fachlichen Arbeit vor Ort selbst entscheiden können, wann sie welches Instrument zum Schutz von Kindern einsetzen.

Die kinderpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Ekin Deligöz, nannte die gesetzlichen Maßnahmen in weiten Teilen eine «Maskerade». Die Jugendhilfe und Kinderschutzeinrichtungen seien in Deutschland seit Jahren unterfinanziert und personell unterbesetzt.
Das ändere auch dieses Gesetz nicht.