Bürgerkonvent legt Papier zu Sterbehilfe in Frankreich vor

Forderung nach Wandel

Nach viermonatiger Beratung hat der von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron initiierte "Bürgerkonvent" seinen Bericht zu Sterbehilfe und -begleitung vorgelegt. Die Mitglieder sprechen sich für einen grundlegenden Wandel aus.

Symbolbild: Patientin betet auf der Palliativstation. / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Patientin betet auf der Palliativstation. / © Harald Oppitz ( KNA )

 

In dem am Sonntag veröffentlichten Papier sprechen sich die 184 Konventsmitglieder für einen grundlegenden Wandel bei der Begleitung von schwer erkrankten Menschen aus. Zu den Forderungen zählen ein verbesserter Zugang zur Palliativversorgung sowie mehr Mittel für die häusliche Pflege.

Lebhafte Debatten zur Sterbehilfe

Präsident Macron hält eine Rede auf der internationalen Friedenskonferenz der Gemeinschaft Sant'Egidio  / © Alessandra Tarantino (dpa)
Präsident Macron hält eine Rede auf der internationalen Friedenskonferenz der Gemeinschaft Sant'Egidio / © Alessandra Tarantino ( dpa )

Während diesen Anliegen ein Großteil der Delegierten zustimmte, führten Fragen der aktiven Sterbehilfe und der Beihilfe zum Suizid den Angaben zufolge zu ebenso lebhaften wie respektvollen Debatten. Etwa ein Viertel der Konventsmitglieder (23,2 Prozent) sprach sich im Anschluss gegen jede Öffnung der aktiven Sterbehilfe aus.

Drei Viertel der Delegierten (75,6 Prozent) stimmten für eine Liberalisierung der geltenden Regeln. Ein Teil davon will die aktive Sterbehilfe als absolute Ausnahme verstanden wissen. Ein anderer Teil optierte für eine Wahlfreiheit zwischen aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zum Suizid.

Rechtliche Unterschiede

Aktive Sterbehilfe, auch als Tötung auf Verlangen bezeichnet, liegt laut deutschem Strafgesetzbuch (StGB) Paragraf 216 vor, wenn ein Dritter durch das "ausdrückliche und ernstliche Verlangen" des Getöteten zur Tötung bestimmt wurde und den Tod gezielt aktiv herbeiführt.

Beihilfe zum Suizid leistet, wer einem Menschen, der sich selbst tötet, dabei Hilfe gewährt, etwa durch das Besorgen von Medikamenten oder die Zubereitung eines Gift-Getränks. In Abgrenzung zur "Tötung auf Verlangen" kommt es darauf an, dass der Sterbewillige das Geschehen in der Hand behält.

Bisher nicht erlaubt in Frankreich 

Bislang ist in Frankreich nur gesetzlich erlaubt, Todkranke am Lebensende dauerhaft zu sedieren und Apparate abzuschalten. Fälle von Schwerkranken, die sterben wollen oder deren Angehörige sie sterben lassen wollen, sorgen immer wieder für heftige öffentliche Debatten.

Die Diskussion um aktive Sterbehilfe und ein selbstbestimmtes Lebensende ist im Nachbarland seit 2020 neu entbrannt. Während konservative Abgeordnete und Religionsvertreter Liberalisierungen vehement ablehnen, setzt sich die Präsidentenpartei "Renaissance" (zuvor "La Republique en Marche") dafür ein.

Neun Sitzungen seit Dezember

Die Mitglieder des Konvents wurden per Los bestimmt. Sie trafen sich seit Dezember 2022 zu neun Sitzungen. Im Mittelpunkt stand die von Premierministerin Elisabeth Borne formulierte Frage: "Ist der Rahmen für die Unterstützung am Lebensende an die unterschiedlichen Situationen angepasst oder sollten Änderungen eingeführt werden?" Am Montag will Präsident Macron das Gremium im Elysee-Palast empfangen. In einigen Monaten sollen die Konventsmitglieder noch einmal zusammenkommen, um Bilanz zu ziehen.

 

Quelle:
KNA