NRW-Generalstaatsanwälte prüfen Ermittlungen wegen Missbrauchs

Bistümer im Fokus

Nach Veröffentlichung der Missbrauchsstudie durch die Deutsche Bischofskonferenz haben zwei der drei Generalsstaatsanwaltschaften in Nordrhein-Westfalen die Prüfung von Strafermittlungen angeordnet: Köln und Hamm.

Kölner Dom / © Katharina Geiger (DR)
Kölner Dom / © Katharina Geiger ( DR )

Wie Justizminister Peter Biesenbach (CDU) am Mittwoch auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag mitteilte, haben die Generalstaatsanwaltschaften in Hamm und Köln ihre für die betroffenen Bistümer zuständigen Staatsanwaltschaften angewiesen, "die Einleitung von Ermittlungen zu prüfen". Keine Prüfungen gibt es demnach bei den Ermittlern im Zuständigkeitsbereich der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf.

Die Deutsche Bischofskonferenz hatte am 24. September eine Studie zum Missbrauch von Kinder und Jugendlichen durch Kleriker veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben die NRW-Bistümer Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn konkrete Zahlen zu Betroffenen veröffentlicht. Die AfD-Fraktion kritisierte, dass die Kirche in der "vorbildlich und exzellent aufgearbeiteten" Studie zwar das strukturelle und systemische Problem für die zahlreichen Missbrauchsfälle beschreibe, aber keine konkreten Verantwortlichen benenne.

Keine staatlichen Maßnahmen

Der Justizminister erklärte auf die AfD-Anfrage, er sehe derzeit keine staatlichen Maßnahmen, um die Kirche zu einer erhöhten Aufklärungsbereitschaft zu bewegen. Nach geltender Rechtslage gebe es in Deutschland keine allgemeine Pflicht zur Anzeige von Straftaten. "Auf eine Anzeigenerstattung gerichtete staatliche Zwangsmaßnamen gegenüber der Kirche scheiden daher aus", erklärte Biesenbach.

Zugleich betonte der Minister, dass die Landesregierung keine Notwendigkeit erkennen könne, das gegenwärtige Staatskirchenrecht auf den Prüfstand zu stellen. Es gebe unterschiedliche Verpflichtungen zur Zahlung von sogenannten Staatsleistungen, bei denen es sich in der Regel um Ausgleichsverpflichtungen als Folge von Säkularisation handele. Eine direkte Bezahlung Nordrhein-Westfalens von katholischen Bischöfen oder Domkapiteln finde nicht statt.


Quelle:
KNA