Bischof Overbeck spricht über Missbrauch in Militärseelsorge

Schwierige Suche in Personalakten

Mit vier Anschuldigungen seit 2011 ist die Zahl möglicher Fälle von sexuellem Missbrauch bei der katholischen Militärseelsorge in der Bundeswehr vergleichsweise klein. Doch Nachforschungen in Akten bei Verdachtsfällen sind schwierig.

Bischof Franz-Josef Overbeck / © Lars Berg (KNA)
Bischof Franz-Josef Overbeck / © Lars Berg ( KNA )

KNA: An der Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche in Deutschland beteiligt sich auch die Militärseelsorge. Wie viele Fälle von Missbrauch durch pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in diesem Bereich sind bekannt?

Bischof Franz-Josef Overbeck (Bischof von Essen und katholischer Militärbischof): In meinen zwölf Jahren als Militärbischof gab es bislang vier Anschuldigungen. In einem dieser Fälle haben wir eine Anerkennungszahlung geleistet. Es handelte sich um missbräuchliches Verhalten eines Priesters gegenüber einem jungen Soldaten. Der beschuldigte Geistliche konnte dazu allerdings nicht mehr befragt werden, weil er bereits verstorben war. Ein weiterer Fall konnte nicht mit Fakten belegt werden, ein Fall ist abgeschlossen und ein Verfahren läuft noch.

Die vergleichsweise geringe Zahl liegt daran, dass die Militärseelsorge in der Regel mit Erwachsenen zu tun hat. Im Rahmen unserer Angebote für die Familien von Soldatinnen und Soldaten sowie anderen Mitarbeitenden der Bundeswehr ist aber nicht auszuschließen, dass auch Kinder betroffen sein könnten.

KNA: Wäre Missbrauch durch Militärseelsorger an Kindern etwa in einem Auslandseinsatz möglich?

Overbeck: Denkbar ist alles, aber es hat bislang Gott sei Dank noch keinen solchen Fall gegeben. Zumindest ist ein solcher Fall bei uns nicht angezeigt worden.

KNA: Inwieweit gab es Fälle aus der Zeit vor ihrem Amtsantritt?

Overbeck: Da kennen wir bislang keine Fälle. Wir lassen derzeit aber alle uns zur Verfügung stehenden Personalakten auf Hinweise dazu überprüfen, zurückgehend bis 1956, als die katholische Militärseelsorge für die Bundeswehr gegründet wurde. Mit einem Ergebnis rechne ich in etwa einem Jahr.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Militärseelsorge in der Führung der Personalakten nicht autonom ist, weil die in der Bundeswehr eingesetzten Priester weiterhin zu ihren Herkunftsbistümern gehören und für die Militärseelsorge sozusagen nur zeitweise ausgeliehen sind.

KNA: Was bedeutet das für den Umgang mit den Akten?

Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht (KNA)
Akten in einem Archiv / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Overbeck: Bei jedem Personalfall müssen wir mit der jeweiligen Diözese kooperieren und deren Regelungen für vertrauliche Personalangelegenheiten respektieren. Außerdem sind Militärseelsorger als Angehörige der Bundeswehr auch Bundesbeamte auf Zeit mit entsprechenden bundesrechtlichen Vorgaben zur Führung ihrer Akten.

Darin Einsicht nehmen dürfen nur von mir dazu Beauftragte sowie das Verteidigungsministerium.

KNA: Was tut die Militärseelsorge, um Missbrauchsfälle künftig möglichst zu verhindern?

Overbeck: Die Katholische Militärseelsorge ist institutionell ein bundesweites Bistum mit einigen Unterschieden im Vergleich mit den anderen 27 Bistümern. Die Aufarbeitungs- und Präventionsmaßnahmen, wie es sie durch Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz gibt, haben wir ebenfalls eingeführt und in einer institutionellen Präventionsordnung sowie einem Schutzkonzept grundgelegt. Damit setzen wir die Beschlüsse der Deutschen Bischofskonferenz vollständig um.

KNA: Warum beteiligt sich die Militärseelsorge an der gemeinsamen Aufarbeitungskommission des Erzbistums Berlin sowie der Bistümer Dresden-Meißen und Görlitz und geht keinen eigenen Weg angesichts ihrer besonderen Strukturen?

Overbeck: Ziel ist eine umfassende und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, in der die Perspektive Betroffener unabdingbar ist. Es ist daher sinnvoll, dass wir uns an einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission beteiligen.

KNA: Bei der Aufarbeitungskommission der drei Ost-Bistümer und der Militärseelsorge gibt es Schwierigkeiten, weil der Betroffenenbeirat nach seiner Einschätzung in dem Gremium zu wenig Gewicht hat und nun einer Konstituierung nicht zustimmen will. Wie bewerten Sie diese unterschiedlichen Positionen?

Overbeck: Bei dieser Frage halten wir uns an die Entscheidungen der drei Bistümer. Ich bin zuversichtlich, dass eine gute Lösung gefunden werden kann.

Das Interview führten Gregor Krumpholz und Karin Wollschläger.

Militärseelsorge

Nach dem Soldatengesetz hat jeder Soldat und jede Soldatin Anspruch auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung.

Bislang leisten in der Bundeswehr die evangelische und die katholische Kirche sowie die jüdische Gemeinschaft eine vertraglich vereinbarte Militärseelsorge für die Soldaten und deren Angehörige.

Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt (dpa)
Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt ( dpa )
Quelle:
KNA