Bischof Bätzing fordert Schutzkonzept zur Suizidbeihilfe

"Mensch in Notlagen früh erreichen"

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, hat das Scheitern einer gesetzlichen Regelung zur Suizidbeihilfe in Deutschland bedauert. Es brauche weiterhin ein gesetzliches Schutzkonzept.

Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Georg Bätzing / © Harald Oppitz ( KNA )

Der assistierte Suizid dürfe in Deutschland nicht zur gesellschaftlichen Normalität am Lebensende wird, erklärte der Limburger Bischof am Donnerstag.

Kirche möchte sich weiter an Diskussion beteiligen

Ein solches Schutzkonzept müsse "Freiverantwortlichkeit des Suizidwunsches soweit wie möglich gewährleisten", so Bätzing. Andernfalls könne Suizidassistenz in Deutschland stattfinden, "ohne dass der Gesetzgeber den Gefahren begegnet, die von einem Angebot von Suizidassistenz für die Autonomie des Einzelnen ausgehen".

Hilfe bei Suizidgedanken

Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.

Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich.

Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz (dpa)
Die Angebote der Telefonseelsorge haben sich immer weiter spezialisiert / © Markus Scholz ( dpa )

Die katholische Kirche werde weiterhin keine Suizidhilfe leisten, sich aber an der Debatte beteiligen, "damit kein Mensch den Suizid wählt, weil er ihn als die scheinbar einfache oder beste Lösung ansieht oder ihm nicht die notwendige Hilfe zuteilwurde".

Am selben Tag hatte der Bundestag einen Entwurf der Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) mit 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen bei 23 Enthaltungen abgelehnt. Er wollte vor Missbrauch schützen und dazu die geschäftsmäßige Hilfe zur Selbsttötung grundsätzlich erneut unter Strafe stellen, allerdings geregelte Ausnahmen zulassen. Diesen Entwurf habe die Bischofskonferenz unterstützt, sagte Bätzing.

Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) wollte das Recht auf selbstbestimmtes Sterben und die Hilfe dazu ermöglichen. Er erhielt 287 Ja-Stimmen bei 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.

Angenommen wurde mit 688 von 693 Stimmen hingegen ein gemeinsamer Antrag der beiden Abgeordnetengruppen für eine Stärkung der Suizidprävention.

Bätzing will Menschen möglichst früh erreichen

Bätzing begrüßte die Annahme des Antrags und forderte, niederschwellige Angebote zur Suizidprävention durch das entsprechende Gesetz deutlich auszubauen.

"Wir müssen sicherstellen, dass wir die Menschen in Notlagen möglichst frühzeitig erreichen." Zentral dafür sei eine qualitativ gute Pflege, insbesondere für ältere Menschen.

Patientenschützer begrüßen Nein zu Gesetzesregeln für Sterbehilfe

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat das Nein des Bundestags zu zwei Gesetzes-Initiativen zur Sterbehilfe begrüßt. "Es war richtig, dass der Bundestag über die organisierte Suizidbeihilfe abgestimmt und sich gegen beide Entwürfe entschieden hat", sagte Vorstand Eugen Brysch am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "So wird Deutschland vor einem ethischen Dilemma bewahrt." Jetzt dürften sich die Abgeordneten aber keine weiteren Jahre Zeit lassen, um ein wirksames Suizid-Präventionsgesetz zu verabschieden.

Assistierter Suizid / © Julia Steinbrecht (KNA)
Assistierter Suizid / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA