Die Frau hat erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt. Sie hatte sich bei einer privaten Firma als Luftsicherheitsassistentin für den Hamburger Flughafen beworben. Das Unternehmen lehnte die Bewerbung ab, weil sie ein Kopftuch trägt. Nun soll es der Frau eine Entschädigung in Höhe von 3.500 Euro zahlen, wie eine Sprecherin des Gerichts am Dienstag bestätigte. Die Firma kann in Berufung gehen, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Antidiskriminierungsberatungsstelle Amira, an die sich die Frau gewandt hatte, begrüßte den Richterspruch. Die Anerkennung der Rechtsverletzung sei stellvertretend für viele Betroffene sehr wichtig, so eine Beraterin. "Diskriminierung zu erleben ist belastend und hat weitreichende Folgen für die Betroffenen. Dennoch bleiben die Erfahrungen oft unerkannt und unsichtbar."
Sicherheitsfirma wollte neutrales Erscheinungsbild
Die Sicherheitsfirma war laut Amira der Auffassung, Flugsicherheitsassistenten müssten ein neutrales Erscheinungsbild haben. Sie argumentierte damit, einen Erlass der Bundespolizei umzusetzen, in deren Auftrag die Firma arbeitet. Das Gericht stellte hingegen fest, ein solcher Erlass sei nie verabschiedet worden. Zudem stellte es klar, ein religionsloses Erscheinungsbild sei für den Beruf des Luftsicherheitsassistenten nicht entscheidend.