Betroffenenbeirat fordert höheres Grund-Schmerzensgeld

Nach Urteil gegen Erzbistum Köln

Der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln fordert eine allgemeine Erhöhung des Grund-Schmerzensgeldes. Hintergrund: Das Kölner Landgericht hatte das Erzbistum zu einer Schmerzensgeldzahlung an einen Betroffenen verurteilt.

Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht (KNA)
Symbolbild Geld und Kirche / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Nach dem Urteilsspruch, der eine Zahlung von 300.000 Euro Schmerzensgeld an den Kläger vorsieht, fordert der Betroffenenbeirat des Erzbistums Köln die Unabhängige Aufarbeitungskommission (UAK) bei der Deutschen Bischofskonferenz auf, unverzüglich den Rahmen für die Anerkennungsleistungen auf ein Grund-Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu erhöhen.

So heißt es in einer an diesem Montag veröffentlichten Mitteilung des Betroffenenbeirates.

Obergrenze von 400.000 Euro nur eine Zahl

Ebenso sollen Zahlungen ermöglicht werden, wie es bereits 2019 von der DBK-Arbeitsgruppe vorgeschlagen wurde. Dabei dürfe die damals genannte Obergrenze von 400.000 Euro nur eine Zahl sein.

Außerdem müssten alle bisher geleisteten Zahlungen überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst werden, heißt es weiter. Es würde der katholischen Kirche "gut zu Gesicht stehen, wenn sie in dieser Sache von sich aus Einsicht zeigt und nicht erst durch Gerichtsurteile zu angemessenen Zahlungen verpflichtet wird".

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )