Mit der Absicht, die Moschee zu schließen, stütze man sich auf das Vereinsgesetz, erklärte der Sprecher. Demnach kann ein Verein verboten werden, wenn zuvor festgestellt wurde, "dass seine Zwecke oder seine Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder dass er sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richtet".
Nähe zum IS
Die vom Verfassungsschutz seit längerem beobachtete "Fussilet 33"-Moschee, in die der Attentäter vom Berliner Breitscheidplatz aus und eingegangen sein soll, gilt Medienberichten zufolge als IS-nah. So sollen dort Kämpfer rekrutiert und Gläubige durch Hassprediger aufgestachelt worden sein. Erst vor wenigen Tagen war ein gewaltbereiter Islamist und Gefährder in dem Moschee-Verein "Fussilet 33" verhaftet worden.
Bei dem Anschlag mit Hilfe eines gekaperten Lkw starben am 19. Dezember zwölf Menschen, mehr als 50 wurden verletzt.